Abfallberatung
Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen
Diese Sammelsysteme stehen zur Verfügung
Flächendeckende Straßensammlung von Grünabfällen
-
Sie können je einen Sammeltermin im April, Mai, Oktober und November jeden Jahres nutzen.
-
Die Bereitstellung hat in geeigneten, leicht zu entleerenden Behältnissen sowie Strauchwerksbündeln zu erfolgen.
-
Die Abfuhr erfolgt nach dem Tourenplan Straßensammlung.
-
Die Entsorgungskosten für die Inanspruchnahme von zwei Sammelterminen der Straßensammlung
sind über die Abfallgebühren abgedeckt.
Grünabfallsammlung über den EAW Grünabfallsack
-
Für die Abfuhr sind in den Monaten März bis November jeden Jahres je zwei Sammeltermine geplant, siehe Tourenplan EAW Grünabfallsack
-
Die Anmeldung des Entsorgungsbedarfs erfolgt telefonisch über Telefon 03475 613316.
-
Anmeldeschluss ist jeweils Mittwoch um 12:00 Uhr vor dem im Tourenplan genannten Termin.
-
Die Bereitstellung hat im im EAW Grünabfallsack und mit EAW Ast- u. Strauchbündelbanderolen an dem bei der Anmeldung benannten Sammeltermin zu erfolgen.
-
Die Entsorgungskosten für die Grüngutsammlung über den EAW Grünabfallsack sind über den Erwerb der Grünabfallsäcke und Banderolen abgedeckt.
Grünabfall statt Sperrmüll nach Anmeldung über die Sperrmüllkarte
Diese Entsorgungsmöglichkeit können Sie nutzen, wenn Sie keinen Sperrmüll zu entsorgen haben.
Als Äquivalent für die zugelassenen zwei Kubikmeter Sperrmüll
können von März bis November jeden Jahres nach Anmeldung über die Sperrmüllkarte (bitte Grüngut ankreuzen) drei Kubikmeter Grünabfall entsorgt werden.
-
Die Bereitstellung hat in geeigneten, leicht zu entleerenden Behältnissen sowie Strauchwerksbündeln zu erfolgen.
-
Sollen sechs Kubikmeter Grünabfall entsorgt werden, bitte zwei Sperrmüllabrufkarten nutzen.
-
Die Entsorgungskosten sind über die Abfallgebühren abgedeckt.
Bereitstellung von Grünabfällen zur Abholung
-
Stellen Sie bitte die Grünabfälle, wie beschrieben verpackt am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr morgens, frühestens aber am Vorabend ab 18:00 Uhr vor Ihrem Grundstück bereit.
-
Bitte beachten Sie, dass Strauchwerksbündel einen Durchmesser von 50 cm und eine Länge von 1,5 Meter nicht überschreiten dürfen.
-
Die EAW Grünabfallsäcke sind zuzubinden, die sonstigen Behältnisse müssen offen sein.
Grün- und Gartenabfälle ganzjährig entsorgen …
-
können Sie über die Grüngutcontainer auf den EAW-Wertstoffhöfen.
-
Die Annahmegebühren, die auf den EAW-Wertstoffhöfen gelten finden Sie hier.
-
Auch auf den privatwirtschaftlich betriebenen Kompostierungsanlagen werden Grün- und Gartenabfälle angenommen.
-
Die Annahme auf den Kompostierungsanlagen ist kostenpflichtig, es gelten privatwirtschaftliche Annahmepreise.
Ansprechpartner bei Fragen ...
zur Entsorgung von kompostierbaren pflanzlichen Gartenabfällen ist die Abfallberatung.
Lesen Sie auch diesen Beitrag zur Grünabfallentsorgung aus dem Amtsblatt 03/11.
Das Verbrennen von nicht kompostierbaren pflanzlichen
Gartenabfällen ist ab 09.10.2010 verboten
Ansprechpartner bei Fragen ...
zum Verbot der Verbrennung von Verbrennung von nicht kompostierbaren pflanzlichen Gartenabfällen
ist die untere Abfallbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. Januar 2012 um 18:22 Uhr

