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Gerätegruppen gemäß Anhang 1 ElektroG

 

Elektroaltgeräte im Sinne der Abfallsatzung (§ 6 Abs. 1 Ziffer 134) sind alle in

§ 3 Abs. 3 ElektroG genannten Geräte der nachfolgend aufgeführten fünf Gerätegruppen.

Gerätegruppe 1

Haushaltsgroßgeräte (außer Kühlgeräte)

automatische Ausgabegeräte

Gerätegruppe 2

Kühlgeräte (außer anderer Haushaltsgroßgeräte)

Gerätegruppe 3

Informations- und Telekommunikationsgeräte
Geräte der Unterhaltungselektronik

Gerätegruppe 4

Gasentladungslampen

Gerätegruppe 5

Haushaltskleingeräte

Beleuchtungskörper

elektrische und elektronische Werkzeuge

Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte

Überwachungs- und Kontrollinstrumente

 

Bitte beachten Sie, dass ...

vordemontierte Geräte (gemeint sind "ausgeschlachtete" Geräte) keine Elektroaltgeräte i. S. des ElektroG sind. Diese und Geräte, die eine Gefahr für Gesundheit und/oder Sicherheit der Mitarbeiter des für deren Entsorgung verantwortlichen Unternehmens darstellen, sind von der Annahme und Abholung ausgeschlossen.

 

Übersicht der Kategorien und Geräte gemäß Anhang 1 ElektroG

 

 

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