Gerätegruppen gemäß Anhang 1 ElektroG
Elektroaltgeräte im Sinne der Abfallsatzung (§ 6 Abs. 1 Ziffer 134) sind alle in
§ 3 Abs. 3 ElektroG genannten Geräte der nachfolgend aufgeführten fünf Gerätegruppen.
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Gerätegruppe 1 |
Haushaltsgroßgeräte (außer Kühlgeräte) |
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Gerätegruppe 2 |
Kühlgeräte (außer anderer Haushaltsgroßgeräte) |
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Gerätegruppe 3 |
Informations- und Telekommunikationsgeräte |
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Gerätegruppe 4 |
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Gerätegruppe 5 |
elektrische und elektronische Werkzeuge |
Bitte beachten Sie, dass ...
vordemontierte Geräte (gemeint sind "ausgeschlachtete" Geräte) keine Elektroaltgeräte i. S. des ElektroG sind. Diese und Geräte, die eine Gefahr für Gesundheit und/oder Sicherheit der Mitarbeiter des für deren Entsorgung verantwortlichen Unternehmens darstellen, sind von der Annahme und Abholung ausgeschlossen.
Übersicht der Kategorien und Geräte gemäß Anhang 1 ElektroG
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 07. September 2011 um 11:40 Uhr

