Abfallberatung
Informationen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Begriffsbestimmung gemäß Abfallsatzung 2011
Gemäß § 6 Abs. 1 Ziffern 12. 1 und 12.2 Abfallsatzung
sind schadstoffhaltige (gefährlichen) Abfälle
wie folgt definiert ...
-
Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle (Problemstoffe)
-
Das sind organische und anorganische Stoffe in gesundheits- oder umweltgefährdender Konzentration.
-
Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle (Problemstoffe) können wegen ihrer Gefährlichkeit nicht gemeinsam mit dem Restabfall entsorgt werden.
-
Derart gefährliche Abfälle sind bspw. Gifte, Laugen, Säuren, Farben, Lacke, Rostschutz- und Lösemittel, Haushaltschemikalien, teer- und ölhaltige Rückstände, Pflanzenschutzmittel, Batterien u. ä..
-
Sie werden im Bringsystem am Schadstoffmobil für Haushalte erfasst und einer weiteren Entsorgung zugeführt.
-
-
Schadstoffhaltige Kleinmengen (Sonderabfallkleinmengen)
-
sind Kleinmengen von bis zu 500 kg/Jahr und Anfallstelle
von gefährlichen Abfällen gemäß § 3 der Verordnung
über das Europäische Abfallverzeichnis
(Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV),
die ... -
aufgrund ihres Schadstoffgehaltes getrennt zu erfassen,
zu behandeln und zu entsorgen sind. -
Sie werden im Bringsystem am
Schadstoffmobil für Betriebe, bzw. über ein Holsystem erfasst und ebenfalls einer weiteren Entsorgung zugeführt.
-
Ab 2009 - neue Gefahrstoffkennzeichnung
An diesen Zeichen erkennen Sie Produkte
mit gefährlichen Inhaltsstoffen
-
Im Dezember 2008 sind die oben abgebildeten neuen Warnzeichen
für gefährliche chemische Stoffe und Produkte eingeführt worden. -
Die Übergangszeit, in der die alten, orangefarbenen Kennzeichen gegen diese neuen ersetzt werden, beträgt neun Jahre,
also bis zum Jahr 2017.
-
Welche der alten Kennzeichen durch die neuen ersetzt werden,
das erfahren Sie hier.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 11. Januar 2011 um 22:08 Uhr

