Abfallberatung
Informationen über das Schadstoffmobil
Sammlung von gefährlichen Abfällen aus Betrieben im Bringsystem
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Sonderabfallkleinmengen (Kleinmengen gefährlicher Abfälle), die in gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen angefallen können zum einen
im Bringsysten ... -
an den sechs, der hier genannten zusätzlichen Sammeltermine
des Schadstoffmobils abgegeben werden, die den Halteplatz in den Monaten März, April und Mai sowie im September, Oktober und November 2011
auf den drei EAW-Wertstoffhöfen haben. -
An diesen Sammelterminen können nur solche Arten von gefährlichen Abfällen abgegeben werden, die gemeinsam mit den gefährlichen Abfällen aus Haushalten entsorgt werden können, und diese nur in haushaltsüblichen Menge.
Sammlung von gefährlichen Abfällen aus Betrieben im Holsystem
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Handelt es sich um solche Arten von gefährlichen Abfällen, die nicht haushaltsüblich sind, bzw. deren Aufkommen haushaltsübliche Mengen überschreitet können Sie diese
im Holsysten entsorgen lassen.
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Hierzu ist vom Abfallbesitzer ein schriftlicher Antrag an den EAW MSH
zu richten. -
Dieser beauftragt das zuständige Entsorgungsunternehmen mit der Entsorgung der angemeldeten
gefährlichen Abfälle. -
Die Entsorgung der Abfälle erfolgt bis spätestens sechs Wochen nach Eingang des Antrages.
Gebühren für die Entsorgungsleistungen
Die Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus Betrieben ist sowohl im Bring- als auch
im Holsystem gemäß § 10 Abs. 2 AbfGS für die Abfallbesitzer gebührenpflichtig.
Ansprechpartner bei Fragen ...
zur Sammlung und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus Betrieben
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 16. Januar 2012 um 08:41 Uhr

