Additional Information

 

Informationen zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen

 

Rechtsgrundlagen

  • Gemäß 5. Novelle der Verpackungsverordnung sind alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen Verkaufsverpackungen, unabhängig von der Art der Verpackung.

  • Es zählen also bspw. auch Verpackungschips, Holzwolle, umhüllende Folien, Versandkartons, Luftpolstertaschen, Schachteln für Süßigkeiten, Klarsichtfolie um CD-Hüllen u. a. m. dazu.

  • § 6 Abs. 1 der durch die 5. Novelle geänderten Verpackungsverordnung schreibt dazu vor, dass grundsätzlich alle Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, bei einem oder mehreren (dualen) Systemen zu lizenzieren sind.

  • Eine Übersicht über die nach § 6 Abs. 3 VerpackV anerkannten Systeme (duale Systeme)
    erhalten Sie hier.

 

 

Begriffsbestimmung und Hinweis auf die Rücknahmesysteme
lt. Abfallsatzung 2011

  • Gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 16 Abfallsatzung sind Verpackungsabfälle bewegliche Sachen im Sinne der Definition des § 3 Verpackungsverordnung (VerpackV). Ausgenommen sind solche Verpackungsabfälle, die auch lt. VerpackV von der Verwertung ausgenommen sind.

  • Gemäß § 15 Abfallsatzung sind u. a. folgende Verpackungsabfälle von der Entsorgungspflicht des Landkreises ausgeschlossen

    • Verpackungen aus Kunststoff,

    • Verpackungen aus Metall sowie

    • Verbundverpackungen.

  •  

  • Die o. g. Verpackungsabfälle (Verkaufsverpackungen - siehe § 3 VerpackV) sind über die
    vorhandenen Rücknahmesysteme
    , ...

 

 

Organisation der Rücknahmesysteme

  • Gemäß Verpackungsverordnung (VerpackV) sind Hersteller und Vertreiber der o. g. Verkaufsverpackungen verpflichtet, diese selbst zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen
    oder dieses durch sog. duale Systeme sicherzustellen.

  • Die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH ist das bekannteste unter den dualen Systemen in Deutschland.

  • Das von den dualen Systeme privatwirtschaftlich organisierte, flächendeckende Rücknahmesystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen ist die Gelbe Tonne bzw. der Gelbe Wertstoffsack.

  • Dieses Rücknahmesystem steht in keinem Zusammenhang mit den kommunalen Entsorgungspflichten des Landkreises Mansfeld-Südharz.

  • Das von den dualen Systemen, lediglich in Abstimmung mit dem Landkreis mit der Durchführung der Einsammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen, die im Landkreis Mansfeld-Südharz anfallen, beauftragte Entsorgungsunternehmen sind die Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH.

 

 

Ansprechpartner bei Fragen ...

zur Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen ist die Abfallberatung.

 

Fragen zur Abholung bzw. Entleerung der Gelben Wertstoffsäcke bzw. Gelben 1.100 l Wertstoffcontainer richten Sie bitte direkt an die
Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH.

 

 

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