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Papiergebühren Gewerbe

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Entsorgung und Entsorgungskosten ...
für Papier und Pappe aus Gewerbebetrieben

 

Auch den Gewerbebetrieben stehen die 240 Liter bzw. 1.100 Liter fassenden
Blauen Tonnen zur Verfügung, wenn die folgende Grundvoraussetzung erfüllt ist ...

 

  • Der Betrieb muss sich mit mindestens einem Restabfallbehälter, egal welcher Größe,
    an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen haben.

  • Ist das der Fall, kann er schriftlich und formlos beim EAW eine Blaue Tonne beantragen,
    die ihm kurze Zeit später auf seinem Grundstück zur Verfügung gestellt wird.


Die Gebühr für die Entsorgung von Papier und Pappe beträgt gemäß § 2 Abs. 12 AbfGS

1.  Abfallbehälter mit    240 l Füllraum bei 4-wöchentlicher Entsorgung 2,16 € pro Jahr

2.  Abfallbehälter mit 1.100 l Füllraum bei 4-wöchentlicher Entsorgung 6,00 € pro Jahr

3.  Abfallbehälter mit 1.100 l Füllraum bei wöchentlicher Entsorgung  24,36 € pro Jahr

 

Die Entleerung der Blauen Tonnen, die von Gewerbebetrieben genutzt werden erfolgt nach Abfall Toureplan
zusammen mit den Blauen Tonnen, die auf privaten Grundstücken aufgestellt sind.

 

Bitte beachten Sie ...

Die gewerbliche Nutzung von Abfallbehältern mit 1.100 l Füllraum gemäß Ziffer 13.3. ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig.

Rechtsgrundlage dafür ist § 14 Absatz 4 Abfallsatzung.

Es heißt dort ....

"Für die Altpapierentsorgung gewerblicher Anfallstellen stehen fahrbare Müllgroßbehälter (MGB)
gem. § 29 Abs. 1 Ziffer 3.2. mit 240 l und 1100 l Füllraum zur Auswahl. Die Entsorgung erfolgt i. d. R.
in 4-wöchentlichem Abfuhrrhythmus. Darüber hinaus kann für MGB 1100 l (PPK) gewerblicher Anfallstellen
auch eine wöchentliche Abfuhr vereinbart werden, sofern ein zusätzlicher Bedarf begründet und
bei der wöchentlichen Abfuhr kein unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ist. Ein Anspruch
auf wöchentliche Entsorgung besteht jedoch gegenüber dem Landkreis nicht."

 

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