Abfallberatung
Informationen zur Restabfallentsorgung
Restabfall im Sinne der Abfallsatzung ist ...
gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 1 Abfallsatzung der in privaten Haushalten angefallene Abfall, der nach Getrenntsammlung der verwertbaren und schadstoffhaltigen Abfälle als Restabfall in den zugelassenen Abfallbehältern zur Entsorgung bereitzustellen ist.
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Die Grafik rechts zeigt, dass das Aufkommen und damit die Höhe der Abfallgebühren für die Restanfallentsorgung bei konsequenter Getrenntsammlung der noch enthaltenen verwertbaren Stoffe aus Glas, Papier und Kunststoffen sowie der organischen Abfälle ganz entscheidend verringert
werden kann.
Restabfallbehälter und der Anschluss- und Benutzungszwang
Die Restabfallentsorgung darf nur über die zugelassenen Restabfallbehälter erfolgen. Über die zugelassenen Restabfallbehälter, die Abfurrhythmen, das Chipsystem und seine Bedeutung erhalten Sie hier ausführliche Informationen.
Im Landkreis Mansfeld-Südharz gilt gemäß § 8 der Abfallsatzung für Eigentümer privat genutzter Grundstücke, Gewerbetreibende und die Vorstände von Kleingartenanlagen der sog. Anschlusszwang. Das heißt, die genutzten Grundstücke sind an die öffentliche Abfallentsorgung (Restabfallentsorgung) anzuschließen. Zusätzlich gilt ein Benutzungszwang derart, dass auf den angeschlossenen Grundstücken mindestens einer der zugelassenen Abfallbehälter zu benutzen ist.
Bereitstellung und Befüllung der Restabfallbehälter
Stellen Sie den/die auf Ihrem an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück genutzten Restabfallbehälter an dem im Tourenplan angegebenen Tag immer rechtzeitig bis 06:00 Uhr morgens, frühestens aber am Vorabend ab 18:00 Uhr vor dem Grundstück so bereit, dass die Entsorgung sowie Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert werden.
Bitte befüllen Sie die Restabfallbehälter nur so weit, dass der Deckel vollkommen geschlossen werden kann. Damit der Restabfall zu jeder Jahreszeit beim Entleerungsvorgang auch vollkommen heraus fällt, bitten wir Sie, diesen in wasserundurchlässigen Müllbeuteln einzuwerfen.
Reinigung der Restabfallbehälter
Eine Renigung der Restabfallbehälter findet ab dem Jahr 2011 nicht mehr statt.
Über die Gründe dafür informieren Sie sich bitte im Abfallwirtschaftskonzept, Kapitel 6.3.1
Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall.
Was ist Restabfall und welche Abfälle gehören nicht in die Restabfallbehälter
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in die Restabfallbehälter gehören ... |
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kein Restabfall sind ... |
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Welche Abfälle über welche Sammelsysteme entsorgt werden müssen,
erfahren Sie im Online Abfall ABC.
Meldewesen
Wenn Sie Ihr Grundstück neu an die öffentliche Abfallentsorgung anschließen, oder auch wegen Umzugs o. ä. abmelden wollen, der Abfuhrrhythmus neu festgelegt werden soll oder Änderungen der Personenzahl zu melden sind, finden Sie unter dem Stichwort Meldewesen ausführliche Informationen und Formularvordrucke für die Abfallentsorgung.
Gerne helfen Ihnen auch die für Ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartnerinnen im Rahmen der Sprechzeiten persönlich oder telefonisch.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 11. Januar 2011 um 22:21 Uhr


