Additional Information

 

Informationen zur Restabfallentsorgung

 

Restabfall im Sinne der Abfallsatzung ist ...

gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 1 Abfallsatzung der in privaten Haushalten angefallene Abfall, der nach Getrenntsammlung der verwertbaren und schadstoffhaltigen Abfälle als Restabfall in den zugelassenen Abfallbehältern zur Entsorgung bereitzustellen ist.

  • Die Grafik rechts zeigt, dass das Aufkommen und damit die Höhe der Abfallgebühren für die Restanfallentsorgung bei konsequenter Getrenntsammlung der noch enthaltenen verwertbaren Stoffe aus Glas, Papier und Kunststoffen sowie der organischen Abfälle ganz entscheidend verringert
    werden kann.

 

 

Restabfallbehälter und der Anschluss- und Benutzungszwang

Die Restabfallentsorgung darf nur über die zugelassenen Restabfallbehälter erfolgen. Über die zugelassenen Restabfallbehälter, die Abfurrhythmen, das Chipsystem und seine Bedeutung erhalten Sie hier ausführliche Informationen.

Im Landkreis Mansfeld-Südharz gilt gemäß § 8 der Abfallsatzung für Eigentümer privat genutzter Grundstücke, Gewerbetreibende und die Vorstände von Kleingartenanlagen der sog. Anschlusszwang. Das heißt, die genutzten Grundstücke sind an die öffentliche Abfallentsorgung (Restabfallentsorgung) anzuschließen. Zusätzlich gilt ein Benutzungszwang derart, dass auf den angeschlossenen Grundstücken mindestens einer der zugelassenen Abfallbehälter zu benutzen ist.

 

 

Bereitstellung  und Befüllung der Restabfallbehälter

Stellen Sie den/die auf Ihrem an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück genutzten Restabfallbehälter an dem im Tourenplan angegebenen Tag immer rechtzeitig bis 06:00 Uhr morgens, frühestens aber am Vorabend ab 18:00 Uhr vor dem Grundstück so bereit, dass die Entsorgung sowie Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert werden.

Bitte befüllen Sie die Restabfallbehälter nur so weit, dass der Deckel vollkommen geschlossen werden kann. Damit der Restabfall zu jeder Jahreszeit beim Entleerungsvorgang auch vollkommen heraus fällt, bitten wir Sie, diesen in wasserundurchlässigen Müllbeuteln einzuwerfen.

 

 

Reinigung der Restabfallbehälter

Eine Renigung der Restabfallbehälter findet ab dem Jahr 2011 nicht mehr statt.

Über die Gründe dafür informieren Sie sich bitte im Abfallwirtschaftskonzept, Kapitel 6.3.1
Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall.

 

 

Was ist Restabfall und welche Abfälle gehören nicht in die Restabfallbehälter

in die Restabfallbehälter gehören ...

 

kein Restabfall sind ...

  • Alttapeten (Kleinmengen)

  • Alttextilien und Altschuhe (nicht mehr tragbar)

  • Asche (kalt)

  • Büromaterialien
    (verbrauchte Filzstifte, Kugelschreiber, Disketten etc.)

  • Einweggeschirr und -besteck, in Haushalten angefallen

  • Federn, Fell, Filme

  • Glühlampen, Gummiartikel

  • Hygieneartikel
    (Papiertaschentücher, Binden, Watte, Windeln)

  • Küchenabfälle
    (Essenreste, Knochen, überlagerte Nahrungsmittel)

  • Kabelreste und Lederabfälle

  • Nichtverpackungsartikel aus Kunststoff,
    Glas, Keramik, Porzellan (Glasbruch,
    Geschirr, Haushaltsgegenstände, Spielzeug)

  • Papier - nicht verwertbar (Butterbrot-, Fax-,
    Kohlepapier, Fotos, beschichtete Papiere)

  • Staubsaugerbeutel mit Inhalt

  • Tierstreu (Katzenstreu)

  • Tonträger und Videokassetten
    (CD, DVD sofern kein extra
    CD Sammelsystem angeboten wird,
    Schallplatten, Tonbänder und -kassetten)

  • Zigarettenkippen

  • alle Verkaufsverpackungen
    aus Kunststoffen, Leichtmetall
    oder Verbundmaterialien,
    die mit einem Lizenzzeichen,
    wie dem Grünen Punkt
    gekennzeichnet sind

  • alle Verkaufsverpackungen
    aus Glas
    , die mit einem Pfandlogo
    für Einweg- oder Mehrwegpfand
    gekennzeichnet sind

 

Welche Abfälle über welche Sammelsysteme entsorgt werden müssen,
erfahren Sie im Online Abfall ABC.

 

 

Meldewesen

Wenn Sie Ihr Grundstück neu an die öffentliche Abfallentsorgung anschließen, oder auch wegen Umzugs o. ä. abmelden wollen, der Abfuhrrhythmus neu festgelegt werden soll oder Änderungen der Personenzahl zu melden sind, finden Sie unter dem Stichwort Meldewesen ausführliche Informationen und Formularvordrucke für die Abfallentsorgung.

Gerne helfen Ihnen auch die für Ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartnerinnen im Rahmen der Sprechzeiten persönlich oder telefonisch.

 

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