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Abfuhrrhythmus und mehr

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Zugelassene Restabfallbehälter

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz stellt den Anschlusspflichtigen
auf Wohn- und Gewerbegrundstücken sowie den Kleingartenanlagen
die nach § 29 Abs. 1 Ziffer 1 Abfallsatzung (AbfS) des
Landkreises zur Aufnahme von Restabfällen zugelassenen
Müllgroßbehälter (MGB) in ausreichender Anzahl
zur Verfügung.

 

Zugelassen sind ...


Müllgroßbehälter (MGB) mit

Müllgroßbehälter (MGB) mit

Müllgroßbehälter (MGB) mit

Müllgroßbehälter (MGB) mit

Müllgroßbehälter (MGB) mit

Müllgroßbehälter (MGB) mit

Restabfallsäcke mit

80 Litern

120 Litern

240 Litern

660 Litern

770 Litern

1.100 Litern

60 Litern

Füllraum

Füllraum

Füllraum

Füllraum 1)

Füllraum 1)

Füllraum

Füllraum, gekennzeichnet mit dem EAW Logo

1) Weiternutzung nur noch als vorhandene Bestandsbehälter.
Eine Neubestellung von 660 und 770 Liter Restabfallbehältern ist nicht möglich.

 

Wählbare Abfuhrrhythmen

Der Abfuhrrhythmus kann entsprechend den geltenden satzungsrechtlichen Bestimmungen,
wie im Folgenden dargestellt frei gewählt werden.

 

MGB

2-wöchentlich
4-wöchentlich
6-wöchentlich
8-wöchentlich

80 Liter

x

x

x

x

120-, 240-,  660-, 770- und 1.100 Liter

x

x



 

Ihre Abfuhrtermine ...

für die Restabfallbehälter (und auch die übrigen Sammelsysteme) erfahren Sie
im Service-Heft oder online im Abfall Tourenplan.

Bitte beachten Sie, dass ...

  • jeder Restabfallbehälter mit einem "Chip" ausgerüstet und mit einer Behälternummer gekennzeichnet ist. Damit ist er im elektronischen Behälteridentifikationssystem registriert.

  • Sie nach der Entleerung auch genau den Ihrem Grundstück zugeordneten, mit "Ihrer" Behälternummer gekennzeichneten Restabfallbehälter wieder zurückerhalten. Kennzeichnen Sie deshalb "Ihren" Restabfallbehälter zusätzlich individuell. Verwechslungen von Restabfallbehältern sind dem EAW unbedingt sofort nach Bekanntwerden zu melden.

  • Ihren Ansprechpartner beim EAW MSH finden Sie hier.

 

 

Es ist einmal mehr Restabfall, als normalerweise angefallen ...

dann nutzen Sie dafür bitte die im Landkreis Mansfeld-Südharz zugelassenen, 60 Liter fassenden Restabfallsäcke mit dem aufgedruckten EAW Logo. Es gibt sie bei diesen Vertriebsstellen.

 

Bitte beachten Sie, dass ...

  • Sie den nur mit Restabfall gefüllten Restabfallsack zusammen mit Ihrem Restabfallbehälter am Tag der Restabfallabfuhr zur Abholung bereit stellen können

  • andere Säcke oder Behältnisse als die zugelassenen Restabfallsäcke
    nicht entsorgt werden.

  • es grundsätzlich untersagt ist, Abfälle neben den Restabfallbehältern abzulegen.
    Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

  • mit Entrichtung der Gebühr für dessen Erwerb die Entsorgung der im Restabfallsack
    bereitgestellten Abfälle insgesamt bezahlt ist.

  • Sie die Restabfallsäcke hier erwerben können ...

     

 

 

bestellen, melden, anzeigen ...

  • Sie wollen einen Restabfallbehälter bestellen, eine Veränderung, das angeschlossene Grundstück betreffend, anzeigen oder Sie müssen den Verlust
    eines Restabfallbehälters melden?

  • Alles was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

 

 

In der Straße wird gebaut ...

  • Bitte stellen Sie die Abfallbehälter am Tag der Abfuhr bis 6:00 Uhr morgens auf einen Stellplatz außerhalb der Baustelle (vor der Baustellenabsperrung) so bereit, dass Bau- und Anliegerfahrzeuge nicht behindert werden und die Entsorgungsfahrzeuge die Entleerung ungehindert durchführen können.

  • In Ausnahmefällen erfolgt nach Vereinbarung zwischen dem EAW, der zuständigen Gebietskörperschaft und dem bauausführenden Unternehmen der Behältertransport vor die Baustelle.

 

 

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