Additional Information

Anmeldung zur Abfallentsorgung

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Sie sind Grundstücks- oder Wohnungseigentümer,
Hausverwalter oder Gewerbetreibender?

 

Informationen zur Bestellung von Abfallbehältern und zu Anträgen,
die sich auf die Höhe der Abfallgebühren auswirken

 

Grundsätzlich gilt ...

  • Bei Bestellungen oder Änderungsanzeigen ist entweder ein formloser schriftlicher Antrag einzureichen oder eines der im Downloadbereich bereitgestellten Formulare zu nutzen.

  • Die Formulare für die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Antragsmöglichkeiten können Sie hier direkt downloaden.

  • Drucken Sie das von Ihnen gewählte Formular aus, füllen es aus und senden es unterschrieben per Post oder per Fax an die im Kopf des Formulars aufgeführte Adresse des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz.

  • Weitere Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.

 

Ihr Anliegen / Ihr Antrag

Mit dem Antrag sind vorzulegen ...

Neuanmeldung eines Wohngrundstücks
(Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung)

Eigentumsnachweis durch Kopie des Grundbuchauszugs, Meldebestätigung der mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen (soweit verfügbar),

Angabe über die Anzahl, Größe und gewünschtem Abfuhrrhythmus der Restabfallbehälter

Änderung der Anzahl
der auf dem Grundstück gemeldeten Personen (bitte formlos beantragen)

 

Nachweis der veränderten Personenzahl anhand der An- bzw. Abmeldebestätigung, soweit verfügbar

Änderung von Abfuhrrhythmen und Behälterausstattung
für ein Wohngrundstück

 

Eigentumsnachweis durch Kopie des Grundbuchauszugs oder des Kaufvertrags

Änderungen bei Gewerbegrundstücken


Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeabmeldung

 

Grundsätzlich gilt ...

  • Sie können einmal pro Jahr (vom 01.01. bis 31.12.) den Abfuhrrhythmus und die Größe des Restabfallbehälters kostenfrei neu wählen.

  • Für weitere Antragsbearbeitungen werden Verwaltungsgebühren erhoben.

 

Informationen über das Vorgehen bei Diebstahl
oder mutwilliger Beschädigung von Abfallbehältern durch Dritte


  • Sie vermuten, Ihr Abfallbehälter wurde gestohlen?
    Bitte zeigen Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei an.

  • Den Verlust und auch eine Beschädigung des Abfallbehälters, zeigen Sie dem EAW bitte umgehend schriftlich und formlos an. Falls Sie nicht nachweisen können,
    dass Sie kein Verschulden trifft, haften Sie ansonsten für die Schäden.

  • Mit der Verlust- bzw. Beschädigungsanzeige benötigt der EAW die Nummer
    des entwendeten bzw. beschädigten Abfallbehälters
    (am Behälter bzw. im Gebührenbescheid nachzulesen).

    Über den im Abfallbehälter eingebauten Chip wird dieser für eine Entleerung mit den Sammelfahrzeugen des Entsorgungsunternehmens "gesperrt" und damit einer Benutzung durch nicht Berechtigte entzogen.

 

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