Additional Information

 

Informationen zur Sperrmüllentsorgung

 

Begriffsbestimmung gemäß Abfallsatzung 2011

Gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 3 Abfallsatzung sind unter
Sperrmüll zu verstehen ...

  • bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will und die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Restabfall gesammelt und transportiert werden.

 

  • Zum Sperrmüll gehören nicht Gegenstände, die  ...

  •  

  • Nicht zum Sperrmüll gehören weiterhin Gegenstände, die ...

    • von Bau- oder Umbauarbeiten herrühren, 
      wie z. B. Steine, Ziegel, Fenster, Türen, Bretter, Balken etc. sowie Öltanks bzw. leere Ölbehälter,

    •  

    • Autowracks oder Kraftfahrzeugteile, Motorräder, Mopeds,

    • in Kartons, Säcken oder ähnlichen Behältnissen verpackte Kleinteile,

    •  

    • Pappe und Papier sowie

    • gewerbliche und Betriebsabfälle aller Art.

 

Sperrige Abfälle richtig entsorgen

Wie sperrige Abfälle im Landkreis Mansfeld-Südharz richtig entsorgt werden, erfahren Sie hier.

 

 

Ansprechpartner bei Fragen ...

zur Entsorgung von sperrigen Abfällen ist die Abfallberatung.

 

 

 

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