Abfallberatung
Informationen zur Sperrmüllentsorgung
Begriffsbestimmung gemäß Abfallsatzung 2011
Gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 3 Abfallsatzung sind unter
Sperrmüll zu verstehen ...
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bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will und die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Restabfall gesammelt und transportiert werden.
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Zum Sperrmüll gehören nicht Gegenstände, die ...
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wegen ihrer Schadstoffbelastung (z. B. durch FCKW, PCB und Öle) einer besonderen Behandlung bedürfen (z. B. Kühlgeräte, Fernsehgeräte, Waschmaschinen),
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wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung Wertstoffe (z. B. Öfen, Sammelschrott)
oder Gesamthaushaltsauflösungen darstellen.
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Nicht zum Sperrmüll gehören weiterhin Gegenstände, die ...
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von Bau- oder Umbauarbeiten herrühren,
wie z. B. Steine, Ziegel, Fenster, Türen, Bretter, Balken etc. sowie Öltanks bzw. leere Ölbehälter, -
Autowracks oder Kraftfahrzeugteile, Motorräder, Mopeds,
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in Kartons, Säcken oder ähnlichen Behältnissen verpackte Kleinteile,
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Pappe und Papier sowie
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gewerbliche und Betriebsabfälle aller Art.
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Sperrige Abfälle richtig entsorgen
Wie sperrige Abfälle im Landkreis Mansfeld-Südharz richtig entsorgt werden, erfahren Sie hier.
Ansprechpartner bei Fragen ...
zur Entsorgung von sperrigen Abfällen ist die Abfallberatung.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. Januar 2012 um 18:14 Uhr

