Abfallberatung
Abfälle aus Bauarbeiten richtig entsorgen
Begriffsbestimmung gemäß Abfallsatzung 2011
Gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer ... Abfallsatzung werden Abfälle,
die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen wie folgt definiert ...
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Ziffer 4
Bauschutt sind mineralische Stoffe aus Bautätigkeit, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. Der Fremdanteil darf maximal 10 % betragen. -
Ziffer 5
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind Stoffgemische aus Bautätigkeiten, die kein Quecksilber, kein PCB oder andere gefährliche Stoffe enthalten. -
Ziffer 6
Boden und Steine sind nichtkontaminiertes,
natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes
Erd- oder Felsmaterial. -
Ziffer 7
Asbesthaltige Abfälle sind Asbestzementabfälle, die bei Umbau, Sanierung oder Abbruch von Bauwerken anfallen (festgebundener Asbest mit einer Rohdichte von mehr als 1.400 kg/m³). -
Ziffer 8
Mineralfaserabfälle sind Abfälle, die bei Umbau, Sanierung oder Abbruch von Bauwerken anfallen. -
Ziffer 19
Altholz ist Industrierest- und Gebrauchtholz, der Altholzkategorien AI und AII gemäß Altholzverordnung.
So entsorgen Sie gemäß der §§ 22, 23, 25, 26 und 27 Abfallsatzung
Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten richtig ....
Bauschutt, Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
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Bauschutt und gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind getrennt voneinander und von anderen Abfällen zu halten und zu entsorgen.
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Verwertbare Bauabfälle (bspw. reiner Bauschutt, d. h. Steine, Putz, Mörtel ohne weitere Anhaftungen; Betonplatten und -bruchstücke; Dachziegel; Ziegelsteine und -bruchstücke) sind bei den zugelassenen Recyclinganlagen anzuliefern.
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Außerdem können Bauschutt, gemischte Bau- und Abbruchabfälle aus Haushalten an den EAW-Wertstoffhöfen angeliefert werden.
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Es werden bis max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag gebührenpflichtig angenommen.
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Über die Annahmegebühren auf den EAW-Wertstoffhöfen infomieren Sie sich bitte hier.
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Boden und Steine
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sind bei zugelassenen Recyclinganlagen anzuliefern.
Asbesthaltige Abfälle
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Asbestzementabfälle sind getrennt von anderen Abfällen zu halten und zu entsorgen.
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Die Entsorgung von Asbestzementabfälle aus privaten Haushalten ist durch formlosen Antrag unter Angabe von Art, Menge und Anfallstelle beim EAW MSH anzumelden.
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Die schriftliche Freigabe des EAW MSH ist Voraussetzung für die gebührenpflichtige Anlieferung des Abfalls bei diesen Abfallentsorgungsanlagen (Standorte Edersleben sowie Stedten/Etzdorf der WAE GmbH Edersleben).
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Die in der Freigabe durch den Landkreis getroffenen Festlegungen (Anlieferstelle und Auflagen zur Verpackung) sind zu beachten.
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Die Annahmegebühren der Anlage Stedten/Etzdorf finden Sie hier.
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Die Annahmegebühren der Anlage Edersleben finden Sie hier.
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Abfälle von künstlichen Mineralfasern
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Abfälle von künstlichen Mineralfasern aus privaten Haushalten sind getrennt von anderen Abfällen zu halten und zu entsorgen.
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Sie sind staubdicht verpackt in Kunststoffbeuteln oder in staubdicht geschlossenen Gewebesäcken
bei diesen Abfallentsorgungsanlagen (Standorte Edersleben sowie Stedten/Etzdorf der WAE GmbH Edersleben) anzuliefern.-
Die Annahmegebühren der Anlage Stedten/Etzdorf finden Sie hier.
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Die Annahmegebühren der Anlage Edersleben finden Sie hier.
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Altholz
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Altholz aus Sperrmüll wird im Rahmen der Sperrmüllentsorgung entsorgt.
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Sonstiges Altholz ist bei diesen Abfallentsorgungsanlagen
(Standorte Edersleben sowie Stedten/Etzdorf der WAE GmbH Edersleben) -
bzw. auf den EAW Wertstoffhöfen, jeweils gebührenpflichtig anzuliefern.
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Die Annahmegebühren der Anlage Stedten/Etzdorf finden Sie hier.
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Die Annahmegebühren der Anlage Edersleben finden Sie hier.
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Auf den EAW-Wertstoffhöfen werden bis max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag angenommen.
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Über die Annahmegebühren auf den EAW-Wertstoffhöfen infomieren Sie sich bitte hier.
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Ansprechpartner bei Fragen ...
zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen ist die Abfallberatung.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. Januar 2011 um 14:19 Uhr
