Additional Information

 

Sperrige Abfälle aus Haushaltsauflösungen richtig entsorgen

 

Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen wird für jeden Haushalt höchstens zweimal pro Jahr nach Anmeldung über die Abrufkarte Sperrmüll abgefahren.

 

Gemäß § 20 Abs. 8 Abfallsatzung
erfolgt die Entsorgung von ...

 

  • schwereren und größeren Gegenständen, die wegen ihrer Masse oder Größe nicht mit den Sammelfahrzeugen abgefahren werden können,

  • bzw. die Abfuhr von Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen

 

auf Anforderung, außerhalb der üblichen Sperrmüllentsorgung.

 

Derartige Abfuhren sind gebührenpflichtig und werden über 7 m³ Absetzcontainer, die den Nutzern drei Tage zur einmaligen Beladung zur Verfügung gestellt werden durchgeführt.

 

Ansprechpartner bei Fragen ...

zur Entsorgung von großen Mengen sperriger Abfälle aus Haushaltsauflösungen ist die Abfallberatung.

 

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