Abfallberatung
Sperrige Abfälle aus Haushaltsauflösungen richtig entsorgen
Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen wird für jeden Haushalt höchstens zweimal pro Jahr nach Anmeldung über die Abrufkarte Sperrmüll abgefahren.
Gemäß § 20 Abs. 8 Abfallsatzung
erfolgt die Entsorgung von ...
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schwereren und größeren Gegenständen, die wegen ihrer Masse oder Größe nicht mit den Sammelfahrzeugen abgefahren werden können,
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bzw. die Abfuhr von Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen
auf Anforderung, außerhalb der üblichen Sperrmüllentsorgung.
Derartige Abfuhren sind gebührenpflichtig und werden über 7 m³ Absetzcontainer, die den Nutzern drei Tage zur einmaligen Beladung zur Verfügung gestellt werden durchgeführt.
Ansprechpartner bei Fragen ...
zur Entsorgung von großen Mengen sperriger Abfälle aus Haushaltsauflösungen ist die Abfallberatung.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. Januar 2012 um 18:17 Uhr
