Additional Information

 

Sperrmüll richtig entsorgen

 

Auf Anforderung über die Abrufkarte Sperrmüll

Gemäß § 20 Abfallsatzung wird Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen ...

 

  • bis zu insgesamt maximal 4 m³ im Jahr, verteilt auf höchstens zwei Abfuhren, auf Antrag des Abfallbesitzers über die Abrufkarte Sperrmüll kostenlos abgefahren.

  • Antragsberechtigte Abfallbesitzer sind Haushalte, die auf einem anschlusspflichtigen Grundstück im Landkreis Mansfeld-Südharz leben.

  • Haushaltsüblich sind Sperrmüllmengen mit einem Volumen von bis zu maximal 4 m³ nach Zerlegung der Einzelstücke
    bzw. zehn sperrige Einzelstücke.

  • Die o. g. Einzelstücke dürfen eine Masse von 70 kg und/oder eine Größe von 2 x 1 x 0,75 m nicht überschreiten.

  •  

  • Von der Sperrmüllabfuhr ausgenommen sind Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht verladen werden können. Über deren Entsorgung informieren Sie sich bitte hier.

 

Der Antrag zur Abholung von Sperrmüll ...

  • ist mindestens drei Wochen vor dem
    gewünschten Termin zu stellen.

  • Pro Abrufkarte Sperrmüll können max. bis zu 2 m³ Sperrmüll oder fünf Teile angemeldet werden.

  • Der Abfuhrtermin wird dem Abfallbesitzer mindestens
    drei Tage vor der geplanten Abholung bekannt gegeben.

Eine Expressabfuhr von Sperrmüll ...

  • ist gegen Zahlung einer gesonderten Gebühr möglich.

  • Hierbei erfolgen Abfuhr des Sperrmülls bis spätestens
    drei Tage nach Eingang
    der Expressgebühr.

  • Der Wunsch, eine Expressabfuhr in Anspruch zu nehmen,
    ist auf der Abrufkarte Sperrmüll zu vermerken.

 

Sperrmüllübermengen werden kostenpflichtig entsorgt

 

  • Ist mehr Sperrmüll abzufahren, als haushaltsüblich (s. o.),
    kann eine gebürenpflichtige Abfuhr angemeldet werden.

  • Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung
    an die Abfallberatung
    .

  • Für die Entsorgung eines jeden Kubikmeters, der die haushaltsübliche Menge überschreitet (Übermenge), ist vom Abfallbesitzer pro angefangenem Kubikmeter Sperrmüll eine
    Gebühr zu entrichten.

  • Diese Gebühr fällt auch an, wenn vor der Sperrmüllentsorgung bereits die kostenlose Grünabfallentsorgung im Rahmen des Sammelsystems -Grünabfall statt Sperrmüll- in Anspruch genommen wurde (siehe dazu § 21 Abs. 5 Abfallsatzung).

 

 


Was zum Sperrmüll gehört und was nicht

Welche sperrigen Abfälle üblicherweise in den privaten Haushalten anfallen,
erfahren sie im Online Abfall ABC. Hier einige Beispiele ...

das ist Sperrmüll ...

 

das gehört nicht zum Sperrmüll ...

  • Alttextilien, Alttapeten

  • nicht mehr tragbare Schuhe in Säcken,
    nicht aber in Gelben Wertstoffsäcken

  • Auslegware, Teppiche, Fußbodenbeläge

  • Springrahmen, Matrazen,
    Betten und Federbetten

  • Holz- und Polstermöbel

  • Koffer, Taschen, Lampenschirme

  • Liegen, Stühle, Tische, Wannen, Körbe, Eimer, Blumentöpfe, Regenfässer aus Kunststoff

  • sperrige Teile aus Schaumgummi

 

  • Rest-, Grün- und andere Abfälle in Säcken.

  • Gegenstände, die wegen ihrer Schadstoffbelastung einer besonderen Behandlung bedürfen,
    z. B. Kühlgeräte, Fernsehgeräte, Waschmaschinen die durch FCKW, PCB und Öle belastet sind.
    Mehr über deren Entsorgung erfahren Sie hier.

  • Gegenstände, die wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung Wertstoffe darstellen
    oder aus Haushaltsauflösungen stammen,
    z. B. Öfen, Badewannen oder sonstiger Metallschrott.
    Mehr über deren Entsorgung erfahren Sie hier.

  • Bauteile und -abfälle, die von Bau- oder Umbauarbeiten herrühren, z. B. Fenster, Türen, Bretter, Balken.
    Mehr über deren Entsorgung erfahren Sie (in Kürze) hier.

 

 

Sperrmüllentsorgung vom Vermieter organisiert

  • Gemäß § 20 Abs. 5 Abfallsatzung können Vermieter von Mehrfamilienhäuser und Großwohnanlagen die Sperrmüllabfuhr für ihre Mieter auch gemeinsam durchführen lassen, sofern die Mieter ihren Entsorgungsanspruch nicht bereits selbst ausgeschöpft haben.

  • Dazu hat der Vermieter (Grundstückseigentümer) die ausgefüllten und durch die Mieter unterzeichneten Sperrmüllabrufkarten mit einem entsprechenden Vermerk an den EAW MSH zu senden.

  • Der EAW MSH koordiniert die weitere Terminvergabe und stellt die Abholung des Sperrmülls bis spätestens drei Wochen nach dem Eingang der Anmeldung sicher.

  • Die für die Sperrmüllbereitstellung zu nutzende Abstellfläche, die über eine öffentliche Straße anfahrbar sein muss bestimmt der Vermieter.

 

 

Sperrmüllentsorgung für gewerbliche Anfallstellen

 

 

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