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Abfallwirtschaftskonzept

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Abfallwirtschaftskonzept
des Landkreises Mansfeld-Südharz

Das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Mansfeld-Südharz wurde am 09.12.2009 durch den Kreistag beschlossen.

Bitte informieren Sie sich über Organisation und Durchführung der Abfallwirtschaft im Landkreis Mansfeld-Südharz anhand der Festlegungen im Abfallwirtschaftskonzept 2011 bis 2020.


Über die Notwendigkeit seiner Erarbeitung informiert
dessen Einleitung wie folgt:

 

"Das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) fordert
von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Aufstellung
von Abfallwirtschaftskonzepten mit inhaltlichen
Mindestanforderungen. In den Ausführungen der
"Handreichung zur Kreisgebietsneuregelung in Sachsen-Anhalt"
wird dazu ausgeführt:

 

"Abfallwirtschaftskonzepte der bisherigen Landkreise,
die zu einem neuen Landkreis zusammengelegt werden,
sind aufeinander abzustimmen.

Zunächst ist die Abfallwirtschaft damit für jedes Teilgebiet eines neu gebildeten Landkreises festgelegt, da in zahlreichen Fällen über Ausschreibungen für diese Gebiete auch Private zur Durchführung der Abfallentsorgung beauftragt sind. Die vertraglichen Verpflichtungen der Landkreise gegenüber den privaten Entsorgungsunternehmen bleiben von der Kreisneugliederung unberührt."

 

Aufgrund der Fusion der bisherigen Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen im Zuge der Kreisgebietsreform zum 01. Juli 2007 zum neuen Landkreis "Mansfeld- Südharz" sind die Abfallwirtschaftskonzepte entsprechend abzustimmen.

 

Im Zusammenhang mit der für 2009 gesetzlich festgeschriebenen Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den neuen Landkreis Mansfeld-Südharz haben es die Altlandkreise für sinnvoll gehalten, die damit verbundenen Maßnahmen zeitnah vorzubereiten. ..... "

 

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die
Mitarbeiter/-innen des EAW MSH gerne zur Verfügung.

 

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