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Annahmekatalog für die EAW-Wertstoffhöfe

 

Auszug aus Anlage 2 der Abfallsatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz
ergänzt mit Regelungen aus der Abfallsatzung 2011

 

Folgende Abfälle sind von der Einsammlung und Beförderung durch den Landkreis ausgeschlossen,
werden aber auf den Wertstoffhöfen angenommen.

Abfall-
schlüssel-
nummer

Abfallart - Erläuterungen

16 01 03


Altreifen (aus Haushalten)

gebührenpflichtige Annahme bis max. 10 Stück pro Anlieferung und Tag

17 01 07


Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik

Bauschutt aus Haushalten bis max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag

17 09 04


Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Gemischte Bau- und Abbruchabfällen aus Haushalten bis max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag

20 01 01


Papier und Pappe/Karton

aus Haushalten - siehe § 14 AbfS - Altpapier

 

20 01 10

20 01 11


Bekleidung/Textilien

ab März 2012 über Altkleidercontainer

20 01 38


Holz

Altholz aus privaten Haushalten bis max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag

20 01 40



Metalle

aus Haushalten - siehe § 16 AbfS - Altmetall - nicht länger als 1,20 m und
nicht schwerer als 40 kg

20 02 01



biologisch abbaubare Abfälle

siehe § 21 AbfS - Kompostierbare Abfälle - Grünabfälle aus Haushalten bis max. 1 m³
pro Anlieferung und Tag

20 03 07

Sperrmüll

haushaltsübliche Mengen siehe § 20 AbfS - Sperrmüll - mit Vorlage der Abrufkarte Sperrmüll -
(siehe Service-Heft) bis zu einer Gesamtmenge von 4 m³ pro Antragsberechtigtem und Kalenderjahr, verteilt auf 2 Anlieferungen, gebührenfrei unter Aufrechnung der bereits im Holsystem beanspruchten Mengen, die Entsorgung von Sperrmüll-Übermengen ist kostenpflichtig

ohne


Verkaufsverpackungen

gesammelt im Gelben Wertstoffsack

 

Die Selbstanlieferung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen
an den Wertstoffhöfen ist ausgeschlossen.

 

 

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