Organisation
Annahmekatalog für die EAW-Wertstoffhöfe
Auszug aus Anlage 2 der Abfallsatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz
ergänzt mit Regelungen aus der Abfallsatzung 2011
Folgende Abfälle sind von der Einsammlung und Beförderung durch den Landkreis ausgeschlossen,
werden aber auf den Wertstoffhöfen angenommen.
Abfall-
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Abfallart - Erläuterungen |
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16 01 03 |
Altreifen (aus Haushalten) gebührenpflichtige Annahme bis max. 10 Stück pro Anlieferung und Tag |
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17 01 07 |
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik Bauschutt aus Haushalten bis max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag |
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17 09 04 |
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Gemischte Bau- und Abbruchabfällen aus Haushalten bis max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag |
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20 01 01 |
Papier und Pappe/Karton aus Haushalten - siehe § 14 AbfS - Altpapier
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20 01 10 20 01 11 |
Bekleidung/Textilien ab März 2012 über Altkleidercontainer |
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20 01 38 |
Holz Altholz aus privaten Haushalten bis max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag |
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20 01 40 |
Metalle aus Haushalten - siehe § 16 AbfS - Altmetall - nicht länger als 1,20 m und |
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20 02 01 |
biologisch abbaubare Abfälle siehe § 21 AbfS - Kompostierbare Abfälle - Grünabfälle aus Haushalten bis max. 1 m³ |
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20 03 07 |
Sperrmüll haushaltsübliche Mengen siehe § 20 AbfS - Sperrmüll - mit Vorlage der Abrufkarte Sperrmüll - |
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ohne |
Verkaufsverpackungen gesammelt im Gelben Wertstoffsack |
Die Selbstanlieferung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen
an den Wertstoffhöfen ist ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 28. Februar 2012 um 13:27 Uhr

