Additional Information

 

Informationen zu den Abfallgebühren

 

Zusammensetzung und Erhebungsgrundlagen der Abfallgebühren

Gemäß der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis
Mansfeld-Südharz werden für die Abfallentsorgung von Wohngrundstücken bzw. von Gewerbegrundstücken gesonderte Abfallgebühren erhoben.

 

Abfallgebühren für Wohngrundstücke

 

Die Abfallgebühren für Wohngrundstücke setzen sich aus der Grundgebühr
und den Behältergebühren (Gebühr für die Entsorgung der Restabfallbehälter) zusammen.

  • Die Grundgebühr berechnet sich nach der Zahl der Personen, die sich auf dem Grundstück regelmäßig aufhalten. Die Höhe der im Jahr 2012 geltenden Grundgebühr und welche Leistungen damit finanziert werden
    erfahren Sie hier.

  • Die Behältergebühren setzen sich zusammen aus der
    Behältermindestgebühr und der Behälterentleerungsgebühr.

    • Die Behältermindestgebühr wird nach der Anzahl und dem Volumen der vorhandenen Restabfallbehälter bestimmt.

    • Die Behälterentleerungsgebühr richtet sich nach Anzahl, Volumen und dem Abfuhrrhythmus
      der auf dem Wohngrundstück genutzten Restabfallbehälter.

    • Die Höhe der im Jahr 2012 geltenden Behältergebühren für Wohngrundstücke
      erfahren Sie hier.

 

Abfallgebühren für Gewerbegrundstücke

 

Die Abfallgebühren für Gewerbegrundstücke setzen sich aus der Grundgebühr und der Behälterentleerungsgebühr zusammen.

  • Die Grundgebühr berechnet sich je angeschlossenen Gewerbebetrieb und wird als Jahresgebühr erhoben. Die Höhe der im Jahr 2012 geltenden Grundgebühr und welche Leistungen damit finanziert werden
    erfahren Sie hier
    .

  • Die Behälterentleerungsgebühr berechnet sich nach der Anzahl und dem Volumen der Restabfallbehälter, die auf dem Gewerbegrundstück bereitstehen sowie nach dem Abfuhrrhythmus.

  • Die Höhe der im Jahr 2012 geltenden Behältergebühren für Gewerbegrundstücke erfahren Sie hier.

 

 

Abfallgebühren für Kleingartenanlagen, Wochenendhaus- und Ferienhausgrundstücke

Für Kleingartenanlagen sowie Wochenendhaus- und Ferienhausgrundstücke wird lediglich eine Behältergebühr (wie für Wohngrundstücke) erhoben, sofern keine nachweisliche Entsorgung über Abfallsäcke erfolgt.

 

 

Fälligkeit der Gebührenzahlung

Die Abfallgebühren werden vom Landkreis durch Bescheid festgesetzt. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Die Abfallgebühren werden als Abschlag zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig, sofern der Gebührenbescheid bereits ergangen ist.

 

 

Gebühren für Sonderleistungen

Die derzeit geltenden Gebühren für die Inanspruchnahme von Sonderleistungen der Abfallentsorgung
finden Sie hier.

 

 

Verwaltungsgebühren

Informationen über die derzeit geltenden Verwaltungsgebühren finden Sie hier.

 

 

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