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Gebühren für Sonderleistungen 2012

 

Gemäß Abfallgebührensatzung (AbfGS) sind bei Inanspruchnahme der
im Folgenden aufgeführten, in der Abfallsatzung (AbfS) verzeichneten
Sonderleistungen Gebühren in angegebener Höhe zu entrichten.

 

 

Elektro- und Elektronikaltgeräte

  • Die Gebühr für die Abholung von Elektroaltgeräten aus Haushalten
    beträgt für Übermengen (ab dem 5. Stück pro Haushalt und Jahr)
    gem. § 17 a Abs. 1 AbfS 9,00 € pro Stück Elektroaltgerät.

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  • Die Gebühr für die Abholung von Elektroaltgeräten bei Gewerbegrundstücken
    gem. § 17 a Abs. 5 AbfS beträgt für jedes Gerät (ab dem ersten Elektroaltgerät)
    ebenfalls 9,00 €.

  • Bei Abholung von Elektroaltgeräten im Rahmen der Expressabfuhr gem. § 17 a Abs. 3 AbfS
    beträgt der Expresszuschlag 45,25 € pro Vorgang.

    • Der Expresszuschlag beinhaltet die anteiligen Kosten für die An- und Abfahrt.

    • Sofern Übermengen im Rahmen der Expressabfuhr entsorgt werden,
      ergibt sich die Gesamtgebühr aus Abholgebühr je Stück und Expresszuschlag pro Vorgang.

 

 

Sperrmüll

  • Die Gebühr für die Entsorgung von Sperrmüllübermengen
    gem. § 20. Abs. 3 AbfS sowie von Sperrmüll von
    Gewerbegrundstücken gem. § 20 Abs. 10 AbfS
    beträgt 26,25 € pro angefangenem Kubikmeter Sperrmüll.

 

  • Bei Abholung von Sperrmüll im Rahmen der Expressabfuhr gem. § 20 Abs. 4 AbfS
    beträgt der Expresszugschlag 65,25 € pro Vorgang.

    • Der Expresszuschlag beinhaltet die anteiligen Kosten für die An- und Abfahrt.

    • Sofern Übermengen im Rahmen der Expressabfuhr entsorgt werden,
      ergibt sich die Gesamtgebühr aus Abholgebühr je angefangenem
      Kubikmeter Sperrmüll und Expresszuschlag pro Vorgang.

  • Die Gebühr für die Bereitstellung eines Absetzcontainers mit 7 m³ Fassungsvermögen
    gem. § 20 Abs. 8 AbfS beträgt 79,50 € pro Gestellung.

    • Die Gestellungsgebühr beinhaltet nur die Bereitstellung und den Transport
      des Containers zur Entsorgungsanlage.

    • Die Entsorgungskosten werden dem Abfallbesitzer gesondert auf Nachweis in Rechnung gestellt.

 

 

Sammlung von Grünabfällen im Holsystem

  • Die Gebührfür die Grünabfallsammlung mittels gebührenpflichtiger Grünschnittsäcken und Banderolen gemäß § 21 Abs. 4 AbfS beträgt 0,50 € je 60-Liter Grünabfallsack bzw. je Banderole.

  • Gemäß § 21 Abs. 5 AbfS (im Rahmen des Entsorgungssystems
    "Grünabfall statt Sperrmüll") die Gebühr beträgt 17,50 € pro angefangenem Kubikmeter Übermenge Grünabfall.

 

 

Gebühr für Ersatzbehälter gemäß § 2 Abs. 11 AbfGS

Ist der Untergang (Verlust, dauerhafte Beschädigung) eines Abfallbehälters vom Anschlusspflichtigen verschuldet, wird für dessen Gestellung und den Ersatz eine Gebühr erhoben.

Diese beträgt für ...

Abfallbehälter mit 80 l und 120 l Füllraum

42,50 € pro Stück

Abfallbehälter mit 240 l Füllvolumen

47,00 € pro Stück

Abfallbehälter mit 660 l bis 1.100 l Füllraum

138,50 € pro Stück

 

 

Gebührensatz für Behälterschlösser gemäß § 4 AbfGS

Für Abfallbehälter können Behälterschlösser gemietet werden.

  • Die Gebühr beträgt für Abfallbehälter mit 80 l bis 240 l Füllraum 6,72 € pro Jahr.

  • Die Gebühr beträgt für Abfallbehälter mit 660 l bis 1.100 l Füllraum: 11,64 € pro Jahr.

 

 

Gebühren für den Behälterdienst gemäß § 5 AbfGS


Der Antrag auf und die Neuaufstellung bzw. der Abzug von Abfallbehältern sind einmalig kostenfrei. Jeder weitere Antrag/Vorgang ist gebührenpflichtig.

  • Die Gebühr beträgt für Abfallbehälter mit 80 l bis 240 l Füllraum 34,25 € pro Vorgang.

  • Die Gebühr beträgt für Abfallbehälter mit 660 l bis 1.100 l Füllraum 68,50 € pro Vorgang

 

 

 

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