Abfallgebühren
Gebühren für Sonderleistungen 2012
Gemäß Abfallgebührensatzung (AbfGS) sind bei Inanspruchnahme der
im Folgenden aufgeführten, in der Abfallsatzung (AbfS) verzeichneten
Sonderleistungen Gebühren in angegebener Höhe zu entrichten.
Elektro- und Elektronikaltgeräte
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Die Gebühr für die Abholung von Elektroaltgeräten aus Haushalten
beträgt für Übermengen (ab dem 5. Stück pro Haushalt und Jahr)
gem. § 17 a Abs. 1 AbfS 9,00 € pro Stück Elektroaltgerät. -
Die Gebühr für die Abholung von Elektroaltgeräten bei Gewerbegrundstücken
gem. § 17 a Abs. 5 AbfS beträgt für jedes Gerät (ab dem ersten Elektroaltgerät)
ebenfalls 9,00 €. -
Bei Abholung von Elektroaltgeräten im Rahmen der Expressabfuhr gem. § 17 a Abs. 3 AbfS
beträgt der Expresszuschlag 45,25 € pro Vorgang.-
Der Expresszuschlag beinhaltet die anteiligen Kosten für die An- und Abfahrt.
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Sofern Übermengen im Rahmen der Expressabfuhr entsorgt werden,
ergibt sich die Gesamtgebühr aus Abholgebühr je Stück und Expresszuschlag pro Vorgang.
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Sperrmüll
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Die Gebühr für die Entsorgung von Sperrmüllübermengen
gem. § 20. Abs. 3 AbfS sowie von Sperrmüll von
Gewerbegrundstücken gem. § 20 Abs. 10 AbfS
beträgt 26,25 € pro angefangenem Kubikmeter Sperrmüll.
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Bei Abholung von Sperrmüll im Rahmen der Expressabfuhr gem. § 20 Abs. 4 AbfS
beträgt der Expresszugschlag 65,25 € pro Vorgang.-
Der Expresszuschlag beinhaltet die anteiligen Kosten für die An- und Abfahrt.
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Sofern Übermengen im Rahmen der Expressabfuhr entsorgt werden,
ergibt sich die Gesamtgebühr aus Abholgebühr je angefangenem
Kubikmeter Sperrmüll und Expresszuschlag pro Vorgang.
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Die Gebühr für die Bereitstellung eines Absetzcontainers mit 7 m³ Fassungsvermögen
gem. § 20 Abs. 8 AbfS beträgt 79,50 € pro Gestellung.-
Die Gestellungsgebühr beinhaltet nur die Bereitstellung und den Transport
des Containers zur Entsorgungsanlage. -
Die Entsorgungskosten werden dem Abfallbesitzer gesondert auf Nachweis in Rechnung gestellt.
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Sammlung von Grünabfällen im Holsystem
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Die Gebührfür die Grünabfallsammlung mittels gebührenpflichtiger Grünschnittsäcken und Banderolen gemäß § 21 Abs. 4 AbfS beträgt 0,50 € je 60-Liter Grünabfallsack bzw. je Banderole.
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Gemäß § 21 Abs. 5 AbfS (im Rahmen des Entsorgungssystems
"Grünabfall statt Sperrmüll") die Gebühr beträgt 17,50 € pro angefangenem Kubikmeter Übermenge Grünabfall.
Gebühr für Ersatzbehälter gemäß § 2 Abs. 11 AbfGS
Ist der Untergang (Verlust, dauerhafte Beschädigung) eines Abfallbehälters vom Anschlusspflichtigen verschuldet, wird für dessen Gestellung und den Ersatz eine Gebühr erhoben.
Diese beträgt für ...
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Abfallbehälter mit 80 l und 120 l Füllraum |
42,50 € pro Stück |
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Abfallbehälter mit 240 l Füllvolumen |
47,00 € pro Stück |
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Abfallbehälter mit 660 l bis 1.100 l Füllraum |
138,50 € pro Stück |

Gebührensatz für Behälterschlösser gemäß § 4 AbfGS
Für Abfallbehälter können Behälterschlösser gemietet werden.
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Die Gebühr beträgt für Abfallbehälter mit 80 l bis 240 l Füllraum 6,72 € pro Jahr.
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Die Gebühr beträgt für Abfallbehälter mit 660 l bis 1.100 l Füllraum: 11,64 € pro Jahr.
Gebühren für den Behälterdienst gemäß § 5 AbfGS
Der Antrag auf und die Neuaufstellung bzw. der Abzug von Abfallbehältern sind einmalig kostenfrei. Jeder weitere Antrag/Vorgang ist gebührenpflichtig.
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Die Gebühr beträgt für Abfallbehälter mit 80 l bis 240 l Füllraum 34,25 € pro Vorgang.
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Die Gebühr beträgt für Abfallbehälter mit 660 l bis 1.100 l Füllraum 68,50 € pro Vorgang
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 27. Dezember 2011 um 16:37 Uhr
