Abfallgebühren
Informationen zu den Verwaltungsgebühren
Gemäß § 6 Abfallgebührensatzung 2012 erhebt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz Verwaltungsgebühren.
Verwaltungsgebühren in Höhe von 12,50 € erhoben werden für die Bearbeitung
folgender Anträge erhoben ...
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Antrag nach § 9 Abs. 1 AbfS (Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang)
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Antrag nach § 28 Abs. 3 AbfS (veränderte Abfuhrrhythmen)
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Antrag nach § 28 Abs. 4 Satz 2 AbfS (Kleingartenanlagen)
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Antrag nach § 30 Abs. 5 AbfS (Nutzergemeinschaften)
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Antrag nach § 13 Abs. 3 AbfGS (Erstattung nach Billigkeitsregelung)
Für erfolglos gebliebene Widersprüche betragen die Verwaltungsgebühren mindestens 12 €.
Außerdem werden für ...
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die Ausfertigung von Gebührenbescheiden für Selbstanlieferer, die Abfälle zur Beseitigung auf der Umladestation der Wertstoffaufbereitung GmbH Edersleben (WAE GmbH) in Stedten/Etzdorf
bzw. der Abfallbehandlungsanlage in Edersleben angeliefert habensowie ...
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für die Inanspruchnahme von Sperrmüllabfuhren über 7 m³ Container Verwaltungsgebühren erhoben.
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Diese betragen 6,50 € pro Bescheid.
Antragsvordrucke für alle oben genannten Anträge finden Sie unter Downloads.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 27. Dezember 2011 um 16:18 Uhr
