Additional Information

Informationen zu den Verwaltungsgebühren

 

Gemäß § 6 Abfallgebührensatzung 2012 erhebt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz Verwaltungsgebühren.

 

Verwaltungsgebühren in Höhe von 12,50 € erhoben werden für die Bearbeitung
folgender Anträge erhoben ...

 

 

Für erfolglos gebliebene Widersprüche betragen die Verwaltungsgebühren mindestens 12 €.


Außerdem werden für ...


  • die Ausfertigung von Gebührenbescheiden für Selbstanlieferer, die Abfälle zur Beseitigung auf der Umladestation der Wertstoffaufbereitung GmbH Edersleben (WAE GmbH) in Stedten/Etzdorf
    bzw. der Abfallbehandlungsanlage in Edersleben angeliefert haben

     

    sowie ...

  • für die Inanspruchnahme von Sperrmüllabfuhren über 7 m³ Container Verwaltungsgebühren erhoben.

  • Diese betragen 6,50 € pro Bescheid.

 

Antragsvordrucke für alle oben genannten Anträge finden Sie unter Downloads.

 

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