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Frage 13 - Sammlung - Passende Größe des Restabfallbehälters

Welche Restabfallbehältergröße ist für mich die richtige?

 

 

  • Im Landkreis Mansfeld-Südharz sind folgende Restabfallbehälter zur Nutzung zugelassen.

  • Müllgroßbehälter (MGB) mit

    Müllgroßbehälter (MGB) mit

    Müllgroßbehälter (MGB) mit

    Müllgroßbehälter (MGB) mit

    Müllgroßbehälter (MGB) mit

    Müllgroßbehälter (MGB) mit

    Restabfallsäcke mit

    80 Litern

    120 Litern

    240 Litern

    660 Litern

    770 Litern

    1.100 Litern

    60 Litern

    Füllraum

    Füllraum

    Füllraum

    Füllraum 1)

    Füllraum 1)

    Füllraum

    Füllraum, gekennzeichnet mit dem EAW Logo

    1) Weiternutzung nur noch als vorhandene Bestandsbehälter.
    Eine Neubestellung von 660 und 770 Liter Restabfallbehältern ist nicht möglich.

     

     

     

  • Bei der Bestellung eines Restabfallbehälters müssen Sie einerseits dessen Volumen und andererseits den für jede Behältergröße zugelassenen Abfuhrrhythmus (siehe Antwort auf die folgende Frage) beachten.

  • Grundsätzlich gilt ...

    • Der Restabfallbehälter muss so groß bemessen sein, dass er die im Zeitraum zwischen den Entleerungen, nach konsequenter Getrenntsammlung von Wertstoffen, auf dem Grundstück regelmäßig anfallenden Restabfälle aufnehmen kann und der Deckel des Abfallbehälters dann auch noch schließt.

    • Darüber hinaus sollten Sie sozusagen einen kleinen "Puffer" an Behältervolumen einkalkulieren, damit auch bei Renovierungen oder zu Feiertagen der dann doch etwas reichlicher anfallende Abfall in den Behälter passt.

    • Sollte dann, trotz bester Planung, doch einmal das Volumen des Restabfallbehälters nicht ausreichen, können Sie einen zugelassenen 60 Liter Restabfallsack erwerben und am Entleerungstermin zusammen mit "der Tonne" bereitstellen. Dieser Sack wird vom Sammelfahrzeug mitgenommen,
      nicht aber Abfälle in einem sonst üblichen "Blauen Müllsack" oder gar
      Restabfälle in Gelben Wertstoffsäcken.

    • Die zugelassenen Restabfallsäcke erhalten Sie hier.

 

 

Wenn Sie spezielle Fragen zur Ausstattung Ihres Grundstücks mit Abfllbehältern haben,
hilft Ihnen die Abfallberatung gerne weiter.

 

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