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Frage 15 - Sammlung - Veränderungen der Abfuhrmodalitäten
Kann ich die Behältergröße und
den Abfuhrrhythmus des Restabfallbehälters im laufenden Jahr verändern?

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Ja, Sie können einmal pro Jahr (vom 01.01. bis 31.12.) den Abfuhrrhythmus
und die Größe des Restabfallbehälters kostenfrei neu wählen. -
Sollen weitere Änderungen vorgenommen werden, werden pro Antrag Verwaltungsgebühren in Höhe von 12,50 € erhoben.
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Bitte beachten Sie, dass bei einem Antrag auf Wechsel der Restabfallbehältergröße oder bei einer Rhythmusänderung die Behälternummer der derzeit genutzten Restabfallbehälters anzugeben ist, die Sie an der an der Seitenwand
des Behälters ablesen können. -
Bitte benutzen Sie den "Antrag auf Veränderung der Abfuhrrhythmen der Restabfallentsorgung bei Wohngrundstücken nach § 28 Abs. 3 AbfS i. V. m. Antrag auf Veränderung für das Jahr ...".
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Hier können Sie diesen Antrag direkt downloaden.
Wenn Sie eine persönliche Beratung zur Veränderung der Abfuhrmodalitäten wünschen,
hilft Ihnen die Abfallberatung gerne weiter.
Für eine schriftliche Anfrage an den EAW, auch zu anderen Fragen der Abfallwirtschaft
nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. Januar 2011 um 16:47 Uhr
