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Frage 9 - Service - Ich bin Neubürger, was tun?

Was muss ich als Neubürger im Landkreis Mansfeld-Südharz über die Abfallentsorgung wissen?

 

 

Herzlich willkommen in unserem schönen Landkreis!

  • Es wäre gut, wenn Sie sich zuerst die
    Abfall- und die Abfallgebührensatzung
    gründlich durchlesen würden,
    um alles über die Organisation der Abfallwirtschaft im Landkreis zu erfahren.

  • Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie dieses Grundstück umgehend zur öffentlichen Abfallentsorgung anmelden.
    Die Anmeldeformulare finden Sie hier ...

  • Mit dem Anmeldeformular geben Sie auch die gewünschte Behältergröße und den Abfuhrrhythmus für die Restabfallbehälter sowie die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen an.

  • Vom EAW MSH, bzw. dem beauftragten Entsorgungsunternehmen werden Sie dann über die Aufstellung ihrer Abfallbehälter informiert.

  • Sind diese auf Ihrem Grundstück aufgestellt, infomieren Sie sich bitte im
    Abfall Tourenplan
    über die Abfuhrtermine.

  •  

  • Alle weiteren Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Mansfeld-Südharz
    finden Sie hier auf der Internetseite.

 

Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, hilft Ihnen die Abfallberatung gerne weiter.

 

Für eine schriftliche Anfrage an den EAW, auch bei anderen Fragen zur Abfallwirtschaft,
nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.