Service
Frage 9 - Service - Ich bin Neubürger, was tun?
Was muss ich als Neubürger im Landkreis Mansfeld-Südharz über die Abfallentsorgung wissen?
Herzlich willkommen in unserem schönen Landkreis!
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Es wäre gut, wenn Sie sich zuerst die
Abfall- und die Abfallgebührensatzung gründlich durchlesen würden,
um alles über die Organisation der Abfallwirtschaft im Landkreis zu erfahren. -
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie dieses Grundstück umgehend zur öffentlichen Abfallentsorgung anmelden.
Die Anmeldeformulare finden Sie hier ... -
Mit dem Anmeldeformular geben Sie auch die gewünschte Behältergröße und den Abfuhrrhythmus für die Restabfallbehälter sowie die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen an.
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Vom EAW MSH, bzw. dem beauftragten Entsorgungsunternehmen werden Sie dann über die Aufstellung ihrer Abfallbehälter informiert.
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Sind diese auf Ihrem Grundstück aufgestellt, infomieren Sie sich bitte im
Abfall Tourenplan über die Abfuhrtermine. -
Alle weiteren Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Mansfeld-Südharz
finden Sie hier auf der Internetseite.-
Am besten, Sie beginnen mit der Information bei den Sammelsystemen,
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schauen einmal ins Abfall ABC, in die Kramkiste und
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lesen natürlich auch die Antworten auf die übrigen häufig gestellten Fragen.
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Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, hilft Ihnen die Abfallberatung gerne weiter.
Für eine schriftliche Anfrage an den EAW, auch bei anderen Fragen zur Abfallwirtschaft,
nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. März 2011 um 15:55 Uhr
