Abfallgebührenstruktur
Grundlagen
Erhebungsgrundlage
Abfallgebühren erhebt man auf der Grundlage der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung. Diese bezieht sich auf die Bestimmungen der jeweils gültigen Abfallsatzung.
Definition Gebühr
"Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken" (Quelle).
Wohn- und Freizeitgrundstücke
Entsorgung von Restabfällen
Abfallgebühren für Wohngrundstücke
Die Abfallgebühren zur Entsorgung von Restabfällen in zugelassenen Abfallbehältern von Wohngrundstücken bestehen aus zwei Teilen. Sie setzen sich aus der Grundgebühr und der Behältergebühr zusammen.
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Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen, die auf einem Wohngrundstück gemeldet sind.
Die Behältergebühr (behälterbezogene Gebühr) besteht aus der Behältergrundgebühr. Dazu kommt die Behälterentleerungsgebühr.
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Die Behältergrundgebühr richtet sich nach der Anzahl und dem Füllraum der Restabfallbehälter, die auf dem Wohngrundstück genutzt werden.
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Die Behälterentleerungsgebühr richtet sich danach, welchen Leerungsrhythmus der Eigentümer des Grundstücks für die/den von ihm genutzten Restabfallbehälter gewählt hat.
- Behältergebühren für Wohngrundstücke 2024
Abfallgebühren für Freizeitgrundstücke
Für Kleingartenanlagen sowie Wochenendhaus- und Ferienhausgrundstücke gilt eine behälterbezogene Gebühr. Diese Gebühr entspricht der Behältergebühr für Wohngrundstücke. Voraussetzung ist, dass keine nachweisliche Entsorgung über zugelassene Restabfallsäcke erfolgt. Hierfür muss ein Antragsformular ausgefüllt werden.
Entsorgung von Bioabfällen
Die jährliche Gebühre für die Leerung der Bio-Tonnen bei Wohn- und Gewerbegrundstücken richtet sich nach deren Füllraum (120 Liter oder 240 Liter). Von April bis Oktober leeren wir die Biotonnen einmal wöchentlich. Von November bis März leeren wir die Tonnen alle 14 Tage.
Gewerbegrundstücke
Abfallgebühren für Gewerbegrundstücke
Die Abfallgebühren setzen sich aus der Grundgebühr und der Behältergebühr Gewerbe zusammen. Sie gelten für die Entsorgung von Restabfällen in zugelassenen Abfallbehältern von Gewerbegrundstücken.
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Die Grundgebühr berechnet sich je angeschlossenem Gewerbebetrieb und wird als Jahresgebühr erhoben.
- Die Behältergebühr Gewerbe richtet sich nach der Anzahl der zugelassenen Restabfallbehälter. Sie hängt außerdem vom Füllraum in Verbindung mit dem jeweils möglichen Leerungsrhythmus ab.
- Behältergebühren für Gewerbegrundstücke 2024
Direktannahme von Abfällen
Annahmegebühren
Für die Annahme ausgewählter Abfälle an den Wertstoffhöfen sowie am Schadstoffmobil für Betriebe werden Annahme- sowie eventuell auch Anfahrtgebühren erhoben.
Festsetzung und Fälligkeit
Festsetzung durch Bescheid
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Die Abfallgebühren werden vom Landkreis durch Bescheid festgesetzt.
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Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Fälligkeit der Gebührenzahlung
Die Abfallgebühren werden als Abschlag zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am ...
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15. Februar,
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15. Mai,
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15. August und
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15. November eines jeden Jahres
fällig, sofern der Gebührenbescheid bereits ergangen ist.
Verwaltungsgebühren
Verwaltungsgebühren
Für die Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen sowie für die Ausfertigung bestimmter Gebührenbescheide werden Verwaltungsgebühren erhoben (§ 6 und § 13 Abs. 3 Abfallgebührensatzung).
Sonderleistungsgebühren
Gebühren für Sonderleistungen
Für die Abholung sogenannter Übermengen an Elektroaltgeräten oder Sperrmüll, bei Inanspruchnahme einer Expressabholung aber auch für Ersatzbehälter, Behälterschlösser und den sogenannten Behälterdienst (zum Beispiel bei Anträgen zum Tausch von Abfallbehältern) werden gemäß § 2 Abs. 9 Ziffer 9.2. Abfallgebührensatzung Sonderleistungsgebühren erhoben.
Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2024