Sperrmüllsammlung
Das ist Sperrmüll
Zu groß für den Restabfallbehälter
Der Stuhl ist zu groß! Der Teppich ist zu schwer! Das Regal kann gar nicht in eine Mülltonne passen!
Für die Entsorgung von sperrigem Hausrat steht das Sperrmüllsammelsystem zur Verfügung. Sperriger Hausrat passt auch zerlegt nicht in einen zugelassenen Restabfallbehälter. Als Sperrmüll entsorgt werden beispielsweise:
Kleinmöbel | Gartenmöbel | Matratzen | Polstermöbel | Regale | Schränke | Teppiche und Bodenbeläge | weitere Beispiele für Sperrmüll stehen hier
Sperriges aus Kunststoffen
Sie haben sperrigen Hausrat zu entsorgen, der aus Kunststoff hergestellt ist?
Beispiele sind der kaputte Wassereimer, die Gießkanne ohne Brause oder der zerbrochene Wäschekorb. Diese sperrigen Stücke werden als Kunststoffwertstoffe auf den EAW Wertstoffhöfen angenommen.
Noch zu gut für den Sperrmüll
Spenden und helfen
Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte noch gut erhalten und nutzbar sind, dann spenden Sie diese doch einem Sozialprojekt im Landkreis Mansfeld-Südharz. Die hier genannten Projekte bieten sozial schwachen Menschen im Landkreis die Möglichkeit, gut erhaltene Waren gegen ein geringes Entgelt zu erwerben.
Außer Möbeln werden auch Haushaltswaren, Kleidung und technische Geräte (Elektrogeräte) und anderes mehr angenommen. Die Spendenannahme erfolgt direkt bei den Projekten.
Förderverein für Soziokultur und Beschäftigung e. V.
Rammtorstraße 37 | 06295 Lutherstadt Eisleben | Telefon 03475 747247 | E-Mail Kontakt
Öffnungs-/Annahmezeiten bitte vorher anfragen.
Möbelbörse Sangerhausen der ABI
Lengefelder Str. 15 | 06526 Sangerhausen | Telefon03464 5439475| E-Mail Kontakt
Kontakt zur Arbeits- und Bildungs-Initiative e. V. (ABI)
Riestedter Straße 2 | 06526 Sangerhausen | Telefon 03464 515197 | E-Mail Kontakt | Ansprechpartnerin Frau Werner
Diakonieläden
Das ist kein Sperrmüll
Kleinteile in Säcken oder Kartons
Kleinteile in Säcken oder Kartons sind in aller Regel Restabfälle und kein Sperrmüll.
Restabfälle passen in einen Restabfallbehälter oder einen zugelassenen Restabfallsack. Auch abgelöste Tapeten und Reste neuer Tapeten werden zur Entsorgung in handelsüblichen Müllsäcken gesammelt und gehören nicht zum Sperrmüll. Weitere Beispielefinden Sie im Abfall ABC.
Auch Bau-, Umbau- und Renovierungsabfälle können sperrig sein, sind aber kein Sperrmüll!
Jegliche Bau-, Umbau-, Renovierungs- und Abbruchabfälle werden nicht als Sperrmüll entsorgt.
Als "Faustregel" gilt, dass nur solche Stücke als Sperrmüll entsorgt werden, die man bei einem Umzug aus der alten, mit in eine neue Wohnung nehmen würden.
Das trifft üblicherweise nicht zu für Außenrollos | Duschkörper/-tassen | Fenster und Zimmertüren, Haustüren, Stalltüren und ähnliche | Fensterladen | Fußbodendielen | Fußbodenleisten | Laminatbretter | Parkettholz | Toilettenschüsseln | Waschbecken | Wannenkörper | Wand- und Deckenpaneele | weitere Beispiele für Bauabfälle stehen hier ...
Nicht als Sperrmüll entsorgt werden auch leere Ölbehälter/-tanks | Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile | Abfälle aus der Produktion und Betriebsabfälle.
Abholung auf Antrag
Ecksofa | Gartenbank | Kinderwagen | Lattenrost | Teppich
Ein an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Mansfeld-Südharz angeschlossener Haushalt kann pro Jahr höchstens 4 Kubikmeter Sperrmüll gebührenfrei anmelden und abholen lassen.
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Diese 4 m³ Sperrmüll holen wir an höchstens zwei Terminen ab. Sie können also ein- oder zweimal im Jahr einen Termin vereinbaren.
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Zur Anmeldung können das Online-Sperrmüllformular oder die Sperrmüllabrufkarten genutzt werden. Diese sind im Service-Heft enthalten. Sie können auch auch hier heruntergeladen werden.
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Angemeldet und abgeholt werden nur sperrige Einzelstücke. Diese dürfen die Abmessungen von 2 m x 1 m x 0,75 m nicht überschreiten. Sie dürfen nicht schwerer als 70 kg sein.
Online-Sperrmüll-Formular
Drei Wochen oder Expressabfuhr
Drei Wochen einplanen
Zur Abholung von Sperrmüll können Sie das Online-Sperrmüllformular oder die Sperrmüllabrufkarten nutzen.
Melden Sie sich online an oder schicken Sie Ihre ausgefüllte Sperrmüllabrufkarte mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin zum EAW. Sie erhalten die Antwort-E-Mail oder die Antwortkarte mit dem Termin für die Abholung. Diese erreicht Sie mindestens drei Tage vor dem Termin.
Können Sie den Abholungstermin nicht wahrnehmen, teilen Sie das dem EAW bitte rechtzeitig schriftlich oder telefonisch über 03475 613324 mit. Steht kein Sperrmüll bereit, wenn wir kommen, ist das eine Leerfahrt. Leerfahrten verursachen Kosten.
Es muss schnell gehen
Sie können eine Expressabfuhr bestellen, wenn der Sperrmüll kurzfristig abgeholt werden soll. Vermerken Sie diesen Wunsch bitte im Online-Sperrmüllformular oder auf der Sperrmüllabrufkarte.
Die Expressabfuhr kann gegen Zahlung einer Expressgebühr durchgeführt werden. Das EAW holt den angemeldeten Sperrmüll spätestens drei Werktage nach Eingang der Expressgebühr ab.
Ihre Ansprechpartner/-in bei Fragen zur Expressabfuhr finden Sie hier.
Sperriges richtig bereitstellen
So ist es richtig
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Bitte stellen Sie am Ihnen benannten Abholtag bis 6 Uhr morgens nur die angemeldeten Sperrmüllteile vor Ihrem Grundstück so bereit, dass die Müllwerker auf dem Entsorgungsfahrzeug sie auch sehen können.
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Der "Bereitsteller" ist dafür verantwortlich, dass Passanten nicht durch die sperrigen Stücke gefährdet werden.
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Wir nehmen keine Sperrmüllstücke mit, die nicht angemeldet oder nicht genehmigt wurden.
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Ob angemeldete Teile nicht "genehmigt" wurden, teilen wir Ihnen je nach Art der Bestellung wie folgt mit:
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Entweder es steht in der Antwort-E-Mail mit der Terminmitteilung
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oder auf der Rückantwort der Sperrmüllkarte unter der Überschrift "Von den angemeldeten Einzelteilen können nicht entsorgt werden ...".
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- Sollte einmal ein sperriges Teil nicht mitgenommen worden sein, nehmen Sie dieses umgehend wieder auf Ihr Grundstück zurück.
Anlieferung auf den Wertstoffhöfen
Sperrmüll aus privaten Haushalten
Sie können als Bürger/-in aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz auch zwei Mal im Jahr selbst bei den EAW Wertstoffhöfen anliefern. Beachten Sie diese Hinweise zur Anlieferung von Sperrmüll und und Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen.
Sie müssen die sperrigen Teile nach den Hinweisen des Personals selbst in die entsprechend gekennzeichneten Container einstellen. Es stehen keine Entladehilfen oder Hebezeuge zur Verfügung.
Gebührenfrei kann ...
jeder Haushalt im Rahmen einer Anlieferung 2 m³ Sperrmüll im zerlegten Zustand (zum Beispiel Schränke oder Betten) abgeben. In einem Jahr kann damit Sperrmüll bis zu einer Gesamtmenge von 4 m³ abgegeben werden. Eine ausgefüllte Sperrmüllabrufkarte ist bei der Anlieferung vorzulegen.
Gebühren
für Sperrmüllübermengen fallen an, wenn man mehr als die oben genannte, jährlich zulässige Sperrmüllgesamtmenge anliefert.
Außerdem wird ...
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Sperrmüll, der für den anliefernden Haushalt bereits im Holsystem (siehe oben) sowie
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Grünabfall, der im Rahmen des Sammelsystems Grünabfall statt Sperrmüll
entsorgt wurde, ebenfalls zu der jährlich zulässigen Sperrmüllgesamtmenge hinzugerechnet.
Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen
Die Annahme ist gebührenpflichtig
Auch in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen zerbrechen Stühle. Man ersetzt alte Möbel durch neue.
Sperrmüll aus diesen Bereichen wird auf den EAW Wertstoffhöfen nur gebührenpflichtig angenommen. Die Annahme ist auf maximal 2 m³ pro Anlieferung und Tag begrenzt.
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Man kann keine Abholung des Sperrmülls in Anspruch nehmen, der auf einem gewerblich genutzten Grundstück angefallen ist.
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Man kann Sperrmüll auch an der Umladestation der REMONDIS GmbH & Co. KG in 06556 Ringleben anliefern.
Zu große Stücke oder zu viel Sperrmüll
Sperrige Einzelstücke
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die schwerer als 70 kg sind und/oder eine Größe von 2 x 1 x 0,75 m überschreiten ...
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sowie Abfälle aus Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen
werden auf Anforderung durch den Abfallbesitzer ausschließlich außerhalb der normalen Sperrmüllentsorgung über Absetzcontainer mit einem Füllraum von sieben Kubikmetern (7 m³) entsorgt. Der auf dem Grundstück des Antragstellers bereitgestellte Absetzcontainer muss vom Abfallbesitzer innerhalb von drei Tagen beladen werden.
Es fallen Gebühren für die Containergestellung sowie Entsorgungsgebühren für die Abfälle an.
Sammelentsorgung über den Vermieter
Alle Nachbarn haben aufgeräumt
Von jedem Mieter ihres Hauses sin nun einige sperrige Stücke zu entsorgen. Fragen Sie Ihren Vermieter oder den Grundstückseigentümer ob er eine "Sammelentsorgung" für alle Nachbarn anmelden würde.
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Dazu muss jeder Mieter seine Sperrmüllabrufkarte ausfüllen und unterzeichnen. Diese erhält der Vermieter. Er schickt die Karten mit dem Vermerk, dass alle angemeldeten Stücke an einem Termin an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft abgeholt werden sollen.
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Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft koordiniert die Terminvergabe und stellt die Abholung des Sperrmülls bis spätestens drei Wochen nach dem Eingang der Sperrmüllabrufkarten/Anmeldungen sicher.
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Jeder beteiligte Mieter muss noch über einen Entsorgungsanspruch verfügen. Es darf bislang kein Sperrmüll angemeldet worden sein. Oder jeder teilnehmende Mieter hat im aktuellen Jahr weniger als 4 m³ Sperrmüll angemeldet und entsorgt.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Absatz 1, Ziffer 3 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Sperrmüll
§ 6 Absatz 1, Ziffer 4 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Bauschtt
§ 6 Absatz 1, Ziffer 5 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
§ 6 Absatz 1, Ziffer 6 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Boden und Steine
§ 6 Absatz 1, Ziffer 7 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Asbesthaltige Abfälle
§ 6 Absatz 1, Ziffer 8 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Mineralfaserabfälle
§ 6 Absatz 1, Ziffer 9 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Bioabfälle
§ 6 Absatz 1, Ziffer 10 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Marktabfälle
§ 6 Absatz 1, Ziffer 11 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Straßenkehrricht
§ 6 Absatz 1, Ziffer 12 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Schadstoffe
§ 6 Absatz 1, Ziffer 13 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Fäkalschlamm
§ 6 Absatz 1, Ziffer 14 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Altpapier
§ 6 Absatz 1, Ziffer 15 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Verpackungsabfälle
§ 6 Absatz 1, Ziffer 16 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Altmetall
§ 6 Absatz 1, Ziffer 17 Abfallsatzung | ... für Abfälle, die kein Sperrmüll sind | Elektroaltgeräte
§ 13 Absatz 1 Zif. 8 Abfallsatzung | Getrennthaltung von Abfällen | Sperrmüll
§ 20 Abfallsatzung | Sperrmüll
§ 21 Absatz 6 Abfallsatzung | Grünabfall statt Sperrmüll
§ 27 Absatz 1 Abfallsatzung | Altholz aus Sperrmüll wird wie Sperrmüll entsorgt
Zuletzt aktualisiert: 02. Oktober 2024