Elektroaltgeräte sammeln
Über 50 Geräte je Haushalt
Wertvolles zurückgewinnen
Gefährliches aus dem Stoffkreislauf nehmen
Im Durchschnitt soll es in jedem Haushalt mehr als 50 Elektro- und Elektronikgeräte und sieben Fernbedienungen geben (Quelle).
Dazu gehören elektrische und elektronische Haushalts-, Garten-, Spielgeräte und Werkzeuge. Auch Öfen, Photovoltaikmodule sowie Lampen und Leuchten zählen dazu. Jedes dieser Geräte wird früher oder später zu einem Elektro- oder Elektronikaltgerät. Gemäß der Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG müssen diese Geräte dann "einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt" werden.
Der Grund dafür sind die in den Altgeräten enthaltenen wertvollen Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium. Auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel sind oft enthalten.
Durch das Recycling der Altgeräte sollen die wertvollen Stoffe zurückgewonnen werden. Diese Stoffe werden dann verwertet. Die gefährlichen Inhaltsstoffe müssen aus den Stoffkreisläufen entfernt werden.
Mehrwissen über ...
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Elektro- oder Elektronik(alt)geräte haben wir hier für Sie verlinkt.
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die Altampenentsorgung haben wir hier für Sie verlinkt.
Gerätekategorien und Gerätegruppen
Einordnung der Altgeräte
Ab August 2018 gelten folgende sechs, auf Basis der Eigenschaften der Produkte sowie der Entsorgung neu gefasste Sammelgruppen/Gerätekategorien (gemäß § 2 Absatz 1 ElektroG).
Sammel-gruppe |
Geräte-kategorie |
Bezeichnung und Beispiele |
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1 | 1 | Wärmeüberträger (Kühl- und Klimageräte) |
2 | 2 | Bildschirme, Monitore und Geräte, mit Bildschirmen mit einer Oberfläche größer 100 Quadratzentimeter |
3 | 3 | Lampen (Leuchtstoff- und Energiesparlampen) |
4 | 4 | Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Elektrogroßgeräte) |
5 | 5 | Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Elektrokleingeräte) |
5 | 6 | Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Kantenlängen jeweils kleiner als 50 Zentimeter (Telefone, Mobiltelefone, Handy, Smartphone u. ä.) |
6 | 4 | Photovoltaikmodule |
Welche Elektroaltgeräte zu den einzelnen Gruppen gehören, lesen Sie hier.
Geräte müssen komplett sein
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Vordemontierte ("ausgeschlachtete") Geräte sind keine Elektroaltgeräte im Sinne des ElektroG.
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Demontierte oder zerlegte Altgeräte sind von der Annahme und Abholung ausgeschlossen.
Offener Anwendungsbereich
Offener Anwendungsbereich
Ab 15. August 2018 gilt der sogenannte Offene Anwendungsbereichne Anwendungsbereich (Open Scope), der alle Elektro-/Elektronikgeräte erfasst, es sei denn, sie sind explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgenommen.
Für Sie als Verbraucher ist es nur wichtig zu wissen, dass Sie zukünftig Möbel und Kleidungsstücke mit elektrischen oder elektronischen Funktionen als Elektroaltgeräte entsorgen müssen. Beispiele sind der Badezimmerschrank mit eingebauter Beleuchtung, ein elektrisch betriebener Massagesessel, der elektrisch höhenverstellbare Schreibtisch und Schuhe mit eingebauten Blinklichtern (Quelle).
Abholung von vier Großgeräten
Computerbildschirm | Elektroherd | Kühlkombination | Waschmaschine
Ein Haushalt kann in einem Jahr maximal vier Elektrogroßgeräte zur gebührenfreien Abholung anmelden.
Großgeräte, die den Gerätegruppen
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Haushaltsgroßgeräte (Elektroherd, Waschmaschine, Pedelec) und Kühlgeräte (Kühlkombination) sowie
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der Informations-, Telekommunikationstechnik sowie Unterhaltungselektronik (Computerbildschim)
zuzuordnen sind, können angemeldet werden und werden von einem, an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück, abgeholt.
Diese vier Großgeräte werden an maximal zwei Terminen abgeholt. Möglich sind also eine oder zwei Anmeldungen im Jahr.
Die Abholung anmelden
Zur Anmeldung können Sie das Online-Elektrogeräteformular nutzen. Sie können auch die Abrufkarte für Elektroaltgeräte nutzen. Diese ist im Service-Heft enthalten. Sie können diese auch hier herunterladen.
Elektrogroßgeräte aus Betrieben
Sie können auch große Elektroaltgeräte aus einem Betrieb abholen lassen. Dafür fallen Gebühren an. Die Abholung müssen Sie telefonisch über 03475 613324 anmelden.
Abholung von mehr als vier Großgeräten
Es sind viele Altgeräte zu entsorgen
Ein Haushalt kann auch mehr als vier große Elektroaltgeräte im Jahr abholen lassen.
Die Abholung einer Übermenge an Elektroaltgeräten ist gebührenpflichtig. Die Abholung müssen Sie telefonisch über 03475 613324 anmelden.
Ausgeschlossene Elektrogroßgeräte
Zu groß und nicht haushaltstypisch
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Für den EAW besteht keine Abholpflicht für elektrische/elektronische Großgeräte, die nicht von einer Person "von Hand" und auch nicht unter Zuhilfenahme einer Gerätekarre verladen werden können.
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Auch Elektroaltgeräte, die normalerweise nicht in privaten Haushalten genutzt werden, sind von der Abholung (aus einem privaten Haushalt) ausgeschlossen.
Abholung von Kleingeräten
Abholung ohne Anmeldung
Es ist möglich, eine begrenzte Anzahl von Elektro- und Elektronikkleingeräten der Gerätekategorien 5 und 6 ohne Anmeldung an einem vereinbarten Abholtermin für Elektrogroßgeräte bereitzustellen. Das betrifft:
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Staubsauger, Kaffeemaschinen, Toaster | Haushaltskleingeräte | Gerätekategorie 5
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Notebooks, Drucker, Telefone | Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik | Gerätekategorie 6
Abholung mit Anmeldung
Als Alternative zu einem Großgerät können Sie ein Gebinde aus mehreren Elektrokleingeräten anmelden. Beispiele sind Toaster, Radio oder Telefon. Das Gewicht des Gebindes muss zwischen 4 kg und 50 kg liegen. Sie können auch mehrere solcher Gebinde anmelden. Diese Gebinde verbrauchen die entsprechende Anzahl der Großgeräte aus dem Freikontingent.
Elektrokleingeräte mit einer Gesamtmasse von mehr als 4 kg bis unter 50 kg (ein Gebinde) werden als ein Elektrogroßgerät gezählt. Dies gilt für die Gesamtabholungen aus einem Haushalt. Wenn bereits vier Elektrogroßgeräte abgeholt wurden, zählt ein solches "Gebinde" als Elektroaltgeräte-Übermenge. Diese Übermenge ist dann gebührenpflichtig.
Eine Anmeldung über 03475 613324 ist immer erforderlich, wenn wir Haushaltskleingeräte der oben genannten Gerätekategorien 5 und 6 mit einer Gesamtmasse ab vier Kilogramm bei Ihnen abholen sollen.
Abrufkarte oder Expressabfuhr
Drei Wochen einplanen
Ihre Anmeldung über das Online-Elektrogeräteformular oder die ausgefüllte Abrufkarte für Elektroaltgeräte sollte mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin beim EAW sein. Die Antwortmail oder Antwortkarte mit dem Termin für die Abholung trifft mindestens drei Tage vorher bei Ihnen ein. Dies geschieht per E-Mail oder Post.
Können Sie den Abholungstermin nicht wahrnehmen, teilen Sie das dem EAW bitte rechtzeitig schriftlich oder telefonisch über 03475 613324 mit. Stehen bei unserer Ankunft keine Elektroaltgeräte bereit, entsteht eine Leerfahrt. Leerfahrten verursachen Kosten.
Es muss schnell gehen
Benötigen Sie einen kurzfristigen Termin für die Abholung von großen Elektroaltgeräten oder Gebinden von Kleingeräten?
Dann bestellen Sie eine Expressabfuhr. Vermerken Sie diesen Wunsch bitte im Online-Elektrogeräteformular oder auf der Abrufkarte für Elektroaltgeräte.
Sie können die Expressabfuhr gegen Zahlung einer Expressgebühr erhalten. Drei Werktage nach Eingang/Einzahlung der Expressgebühr holen wir die angemeldeten Elektroaltgeräte ab.
Ihre Ansprechpartner/-in bei Fragen zur Expressabfuhr finden Sie hier.
Elektroaltgeräte bereitstellen
So ist es richtig
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Bitte stellen Sie am Ihnen benannten Abholtag bis 6 Uhr morgens nur die angemeldeten Elektroaltgeräte vor Ihrem Grundstück bereit. Die Müllwerker auf dem Entsorgungsfahrzeug müssen die Geräte sehen können. Derjenige, der die Geräte bereitstellt, ist auch dafür verantwortlich, dass Passanten nicht durch die Geräte gefährdet werden.
- Großgeräte stellen Sie bitte unverpackt bereit. Elektrokleingeräte stellen Sie bitte in einem Gebinde (siehe unten) bereit. Die Verpackung muss offen sein. So können die Geräte in Augenschein genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um wenige (nicht angemeldete) oder viele (angemeldete) Geräte handelt. Siehe dazu "Abholung von Kleingeräten".
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Elektrogroßgeräte, die nicht angemeldet wurden, nehmen wir nicht mit. Wir lassen auch Geräte stehen, deren Abholung nicht "genehmigt" wurde. Welche Teile Ihrer Anmeldung nicht "genehmigt" wurden, steht in der Ihnen übersandten Terminmitteilung.
Was ist ein Gebinde?
Ein Gebinde ist ein Behältnis, das Müllwerker gut greifen können. Das Gebinde muss von seiner Größe und Stabilität her geeignet sein maximal 50 Kilogramm Elektrokleingeräte aufnehmen zu können.
Geeignete Gebinde sind Pappkartons, Körbe oder Taschen. Je ein Karton, eine Tasche oder ein Korb zählt als ein Gebinde.
Das Gebinde wird mitgenommen
Bitte beachten Sie, dass das genutzte Behältnis mitgenommen wird. Es wird nicht zurückgestellt.
Kleingeräte zum Discounter
Kleine Elektroaltgeräte im Supermarkt abgeben
Ab 1. Juli 2022 müssen auch Supermärkte, Discounter und Drogerien kleine Elektroaltgeräte annehmen. Dies gilt, wenn sie über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen. Es gilt auch, wenn sie regelmäßig Elektro-/Elektronikgeräte verkaufen. Dazu gehören auch Energiesparlampen.
Altlampen richtig entsorgen
Gasentladungs-/Altlampen sind Elektroaltgeräte
Gasentladungslampen | Gasmoleküle leuchten
Gasmoleküle sorgen dafür, dass folgende sogenannte Gasentladungslampen, angeregt durch elektrische Entladungen, leuchten.
Es zählen dazu ...
Hochdruck-Natriumdampflampen | Metalldampflampen | Niederdruck-Natriumdampflampen | Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) | Neonröhren.
LED Lampen | leuchten mit Chip
LED Lampen (light-emitting diode - Leuchtdiode) enthalten kein Quecksilber, sie leuchten über Leuchtdioden (elektronische Bauteile). LED Lampen sind dennoch nicht ungefährlich, denn sie können, je nach Lichtfarbe, toxische Stoffe wie Arsen- und Bleiverbindungen enthalten.
Entsorgung | so ist es richtig
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Defekte Gasentladungslampen inklusive LED Lampen gehören zur Sammelgruppe/Gerätekategorie 3 (Beleuchtungsköper). Diese sind als Altlampen gemäß § 10 ElektroG "einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen".
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Sie können defekte Gasentladungslampen jedoch nicht zur Abholung anmelden.
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Bitte liefern Sie diese selber auf den EAW Wertstoffhöfen oder besser am Schadstoffmobil an.
Defekte Glüh- und Halogenlampen sind Restabfall
Normale Glühlampen/-birnen und Halogenstrahler können über den Restabfall entsorgt werden.
Anlieferung auf den Wertstoffhöfen
Wenn Sie selbst anliefern können
Elektro- und Elektronikaltgeräte jeder Größe und aus allen Gerätegruppen werden auf den EAW Wertstoffhöfen gebührenfrei angenommen.
Sie müssen die Altgeräte selbst in die entsprechend gekennzeichneten Container einstellen. Folgen Sie dabei den Hinweisen des Personals. Entladehilfen oder Hebezeuge stehen nicht zur Verfügung.
Es sind viele Elektroaltgeräte
Viele Elektrokleingeräte können Sie jederzeit zu den EAW Wertstoffhöfen bringen.
Möchten Sie jedoch mehr als 20 große Elektroaltgeräte, wie Elektroherde, Waschmaschinen oder Kühltruhen selbst anliefern, stimmen Sie das bitte vor der Anlieferung mit dem EAW ab.
Händler nimmt Geräte zurück
Geräterücknahme im Fachhandel
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Großhandel und Fachgeschäfte sind seit Juli 2016 verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen.
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Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) müssen Händler auch dann zurücknehmen, wenn Sie kein neues Gerät bei ihm kaufen.
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Auch Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen.
Service des EAW wird ergänzt
Die Rücknahme von E-Altgeräten im Handel ergänzt die vom EAW organisierten Entsorgungsmöglichkeiten. Sie können kleine Altgeräte beim Elektrofachgeschäft "um die Ecke" zurückgeben. Dies erleichtert es Ihnen, diese einer umweltgerechten Verwertung zuzuführen.
„E-Waste Day“ an jedem 14. Oktober ruft zur korrekten Entsorgung von Elektrogeräten auf
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Vorgaben
§ 6 Absatz 1, Ziffer 17 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung Elektroaltgeräte | basierend auf § 3 ElektroG
§ 13 Absatz 1 Ziffer 5 Abfallsatzung | Getrennthaltung von Abfällen | Elektroaltgeräte
§ 17 Abfallsatzung | Elektroaltgeräte
§ 17a Abfallsatzung | Abholung von Elektroaltgeräten im Holsystem
Anlage 3 der Abfallsatzung | Liste der Elektro- und Elektronikaltgeräte und Hinweise zu deren Entsorgung im Bringsystem und/oder im Holsystem gemäß § 17a Abfallsatzung
§ 2 Absatz 1 ElektroG | Gerätekategorien
§ 10 ElektroG | Getrennte Erfassung
§§ 15, 16, 17 ElektroG | Aufstellen von Behältnissen .... | Rücknahmepflicht Hersteller | Rücknahmepflicht Vertreiber
Anlage 1 ElektroG | Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des § 2 Absatz 1 ElektroG fallen
Zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2024