Eigentümertipps
Was muss ich tun, wenn ich als Eigentümer ...
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eines Grundstücks oder einer Wohnung,
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Hausverwalter oder
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Gewerbetreibender
... Abfallbehälter bestellen oder wechseln und den Abfuhrrhythmus anders festlegen lassen möchte?
... melden möchte, dass sich die Anzahl der Personen, die auf meinem Grundstück leben verändert hat?
Wir informieren ...
Zur Abfallentsorgung anmelden
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag eines dieser Antragsformulare.
Wenn Sie ein Wohn- oder Gewerbegrundstück neu für die öffentliche Abfallentsorgung anmelden, legen Sie bitte Ihrem Antrag folgendes bei ...
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einen Eigentumsnachweis, wie eine Kopie des Grundbuchauszugs
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eine Meldebestätigung für Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz
Abfuhrrhythmus oder Behältergröße ändern
Wenn Sie den Leerungsrhythmus oder die Größe Ihres Restabfallbehälters ändern möchten, lassen Sie uns das wissen. Nennen Sie uns die Anzahl, Größe und den gewünschten Leerungsrhythmus der Behälter. Wenn Sie Abfallbehälter auf Gewerbegrundstücken nutzen wollen, müssen Sie auch die Art des Abfalls angeben.
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Sie können Änderungsanträge nur einmal im Jahr gebührenfrei einreichen. Dies gilt vom 01.01. bis 31.12. Bei weiteren Änderungen in diesem Zeitraum fallen Verwaltungsgebühren an.
Änderung der gemeldeten Personen melden
Hat sich die Anzahl der Personen auf Ihrem Grundstück geändert? Bitte informieren Sie den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zeitnah.
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Fügen Sie einen Nachweis für die Veränderungen bei. Laden Sie den Nachweis als Dateianhang hoch. Dafür können amtliche Urkunden, Meldescheine, Geburts- oder Sterbeurkunden dienen.
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Verwenden Sie die Anmelde- oder Abmeldebestätigung als Nachweis bei einem Zuzug oder Wegzug.
Mehrwissen über Abfallgebühren und Antragsstellung
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Zuletzt aktualisiert: 05. September 2024