Tipp | Batterien
Batterien und Akkus aus defekten batterie-/akkubetriebenen Altgeräten bitte vor der Entsorgung entfernen.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet
-
Als Verbraucher müssen Sie Batterien oder Akkus aus einem defekten Gerät entfernen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regel gilt für Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät eingebaut sind.
-
Batterien und Akkus können im Handel oder auf den EAW Wertstoffhöfen abgeben.
-
Bei Altgeräten mit lithiumhaltigen Batterien und Akkus ist Vorsicht geboten, da falsche Entsorgung Brände auslösen und Gefahren für Menschen, Umwelt und Anlagen verursachen kann.
-
Geräte mit fest verbauten Batterien und Akkus werden auf den EAW Wertstoffhöfen separat von anderen Elektrokleingeräten gesammelt.
Mehr über Batterie-Rücknahme und -recycling
Zuletzt aktualisiert: 08. Januar 2025