Tipp | Batterien
Batterien aus batteriebetriebenen Altgeräten immer entfernen
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Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien, die nicht fest im Gerät eingebaut sind, zu entfernen.
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Besonders bei Altgeräten mit lithiumhaltigen Batterien und Akkus ist Vorsicht geboten. Diese können bei falscher Entsorgung Brände verursachen und ernste Gefahren für Menschen, die Umwelt und Abfallbehandlungsanlagen darstellen.
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Wenn Batterien oder Akkus nicht entnommen werden können, muss das Gerät in einem speziellen Behälter gelagert werden. Die herausgenommenen Batterien und Akkus müssen in die Altbatteriesammlung gegeben werden.
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- Zuletzt aktualisiert: 15. Februar 2024