Tipp | Anzeige droht
![Foto: Grüngutsäcke illegal vor einem Wertstoffhof abgestellt](/images/Banner-menus/whof_3.jpg)
Keine Abfälle vor den Toren der geschlossenen Wertstoffhöfe ablegen
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Ablagerungen von Abfällen jeglicher Art vor den Eingängen zu den Wertstoffhöfen Unterrißdorf, Sangerhausen oder Hettstedt sind illegale Abfallablagerungen.
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Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bringt illegale Ablagerungen sofort zur Anzeige.
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Sie können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € geahndet werden.
Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2024