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Abfall ABC

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Nach § 13 Abs. 3 Abfallgebührensatzung hinsichtlich der Billigkeit für abwesende Personen.
Bitte tragen Sie hier, wenn vorhanden, das Kassenzeichen vom Abfallgebührenbescheid ein.

Name und Adresse des Antragstellers/Anschlusspflichtigen

Angaben zur abwesenden Person

Für folgende Person wird ein Antrag auf Rückerstattung der Grundgebühr nach § 13 Abs. 3 Abfallgebührensatzung gestellt, da sie sich nachweislich während des oben genannten Veranlagungszeitraumes nicht am Haupt-/Nebenwohnsitz aufgehalten hat.

Bitte tragen Sie ein, aus welchem Grund die oben genannte Person abwesend war.
Bitte tragen Sie hier ein, in welcher Zeit die oben genannte Person abwesend war.

>>>> Hinweis für Laurents: Hier die Möglichkeit einbinden, weitere Personen anzugeben. Dazu nach Anklicken von "weitere ..." weitere der obigen Zeilen für die Angaben öffnen.

Kontonummer

Die Erstattung der Grundgebühr soll auf das im Folgenden angegebene Konto erfolgen.

Folgende Nachweise sind dem Antrag beigefügt

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  1. Für Personen, die während eines Veranlagungszeitraumes (01.01. – 31.12. eines Jahres) von ihrem Haupt‐ und Nebenwohnsitz aus Gründen des Berufes, der Ausbildung, wegen Ableistung des Grundwehrdienstes oder ähnlichen Gründen ständig abwesend sind, kann bei glaubhafter Versicherung dieser Gründe die Grundgebühr auf Antrag ganz oder teilweise zurückerstattet werden.

  2. Die Erstattungsanträge sind schriftlich durch die Gebührenpflichtigen zu stellen und durch Beifügung entsprechender Nachweise (Mietverträge, Beschäftigungs‐, Ausbildungs‐ beziehungsweise ähnlicher Nachweise) glaubhaft zu belegen. Auf Verlangen des Landkreises ist dazu auch eine Meldebestätigung der zuständigen Meldebehörde einzuholen.

  3. Die Erstattungsanträge können nicht vor Ablauf des beantragten Erstattungszeitraumes (01.01. bis 31.12. eines Jahres) gestellt werden. In den Nachweisen muss Beginn und Ende beziehungsweise Fortdauer der Erstattungsvoraussetzungen eindeutig erkennbar sein. Die Erstattungsanträge sind bis 31.01. des folgenden Jahres (Ausschlussfrist) beim Landkreis Mansfeld‐Südharz zu stellen.

  4. Die Bearbeitung von Erstanträgen nach § 9 Abs. 1 Abfallsatzung (Befreiung vom Anschluss‐ und Benutzungszwang) erfolgt kostenpflichtig (vgl. § 9 Abs. 5 i.V. mit § 34 Abs. 2 Abfallsatzung). Durch den Antragsteller ist hierfür eine Gebühr gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 1 zu entrichten.

  5. Die Bearbeitung von Erstanträgen nach § 13 Abs. 3 (Billigkeit) erfolgt kostenpflichtig. Die Regelungen des § 9 Abs. 5 Abfallsatzung gelten analog. Der Antragsteller hat hierfür eine Gebühr gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 5 zu entrichten.

Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Sie über 16 Jahre alt sind und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Ausführlich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer Daten in der Datenschutzerklärung.

Angaben zum Grundstückseigentümer (Anschlusspflichtiger)

Angaben zum Wohngrundstück (Entsorgungsobjekt)

>>>>> Hinweis für Laurents: Anzeige falls abweichend vom Wohnsitz des Grundstückseigentümers

Antrag auf ...

Auswahl der Bio-Tonne/-en

Falls zutreffend zur Bearbeitung bitte die vorhandene/-en Behälternumme/-rn angeben.

Die Bearbeitung des Antrages (Bewilligung/Abweisung) ist nur zum nächsten Monatsbeginn unter Berücksichtigung einer 4-wöchigen Bearbeitungsfrist möglich. Der Antrag muss 4 Wochen vor Monatsbeginn beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz eingegangen sein. Fällt der Änderungs- oder Realisierungstermin nicht auf den Ersten des Monats wird die Veränderung in der Gebührenabrechnung zum Ersten des darauffolgenden Monats berücksichtigt (§ 36 Abfallsatzung - AbfS).

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Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Sie über 16 Jahre alt sind und in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Ausführlich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer Daten in der Datenschutzerklärung.

Wo können wir nachbessern?

Wir freuen uns über Ihre Fragen und Vorschläge. Sie helfen uns, unsere Website barrierefreier zu gestalten. Wir prüfen die Probleme, die Sie ansprechen. Nach und nach beheben wir diese Probleme. Gemäß BGG LSA, Paragraph 15b, Absatz 4, informieren wir Sie innerhalb eines Monats. Wir geben Ihnen Auskunft über die Maßnahmen, die wir zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergreifen. Laut BGG LSA, Paragraph 15b, Absatz 4, antworten wir Ihnen innerhalb eines Monats und informieren Sie über alle Verbesserungsmaßnahmen.

Ihr freundliches EAW Team

Kontakt

Telefon 03475 613300 | Telefax 03475 613333 | E-Mail Kontakt

Ausführlich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer Daten in der Datenschutzerklärung.

Sie möchten eine Barriere melden?

Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit auf unserer Website feststellen, kontaktieren Sie uns bitte. Ebenso, falls Sie Informationen zu Inhalten benötigen, die nicht barrierefrei sind.

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz | EAW
Karl-Fischer-Straße 13 | Lutherstadt Eisleben
Telefon 03475 613300 | Telefax 03475 613333 | E-Mail Kontakt

Karsten Paetz | Betriebsleiter | kommissarischer Datenschutzbeauftragter

Kontaktformular für Rückmeldungen zu Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Ihre Fragen und Vorschläge. Sie helfen uns, unsere Website barrierefreier zu gestalten. Wir werden die Probleme, die Sie ansprechen, prüfen und nach und nach beheben. Laut BGG LSA, Paragraph 15b, Absatz 4, informieren wir Sie innerhalb eines Monats über die Maßnahmen, die wir zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergreifen.

 

Ausführlich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer Daten in der Datenschutzerklärung.


Beschwerdestelle

Wenn Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, kontaktieren Sie bitte die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt. Nutzen Sie dafür die Beschwerdeformulare auf deren Website.

 


Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Webseite

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Mansfeld-Südharz ist bemüht, seine Webseite in Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) und der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 16a, Absätze 1 und 2 BGG LSA und dem § 11 der BGGVO LSA§ 11 der BGGVO LSA.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.abfallwirtschaft-msh.de und die EAW-Abfall-App.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Diese Webseite und die EAW-Abfall-APP sind nach den oben genannten Richtlinien noch nicht vollständig, aber überwiegend barrierefrei. 

Alternativtexte für Fotos

Fotos und Grafiken innerhalb der Beiträge sind, wenn erforderlich, mit Alternativtexten versehen oder weisen, wenn sie verlinkt sind, auf den Titel der verlinkten Seite. Wird das Fehlen von Alternativtexten zu Fotos, die nicht nur dekorativen Zwecken dienen bemerkt, werden diese umgehend ergänzt.

Tabellen

Die in den Beiträgen eingebundenen Tabellen sind jetzt auch mit Mobilgeräten barrierefrei lesbar.

Kontraste

Nach kürzlich vorgenommenen Anpassungen gehen wir davon aus, dass die Lesbarkeit der Texte und vor allem auch die Nutzbarkeit der vorhandenen Bedienelemente durch zu geringe Kontraste nicht mehr beeinträchtigt ist. Sollte weiterer Verbesserungsbedarf bekannt werden, werden weitere Kontrastanpassungen sofort vorgenommen.

Leichte Sprache

Die EAW-Website bietet alle Seiten in leichter Sprache an. Dennoch sind einige Seiten in internen Barrierechecks als schwer lesbar eingestuft. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Lesbarkeit der Texte auf dieser Website zu verbessern.

Linktexte

Alle internen und externen Verlinkungen haben Linktexte. Diese zeigen, ob sie auf interne oder externe Inhalte verweisen. Die Linktexte sind so kurz wie möglich. Zwei Beispiele sind: "Interner Link | zum Kontaktformular | öffnet im selben Fenster" sowie "Externer Link | zur Datenschutzgrundverordnung | öffnet ein neues Fenster".

Noch nicht vollkommen barrierefreie Inhalte

PDF-Dateien und externe Module

Noch nicht barrierefrei sind alle PDF-Dokumente zum Download (wie Antragsvordrucke und Sortierhilfen) sowie der gesamte Downloadbereich und Teilbereiche der Online-Formulare. Auch der Online-Tourenplan und das Online Abfall ABC sind betroffen. Letztere sind in die EAW-Website als Komponenten beziehungsweise als externe Module eingebunden. Es dauert noch etwas, bis diese Anwendungen komplett barrierefrei sind. Die genannten Komponenten und Module sind für Nutzer ohne Einschränkungen problemlos nutzbar.

Die Antragsvordrucke im PDF-Format ersetzen wir bald durch barrierefreie Online-Formulare. Momentan befindet sich das Projekt in der Prüfungsphase.

Testverfahren

Gemäß den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) führen wir laufend eigene Tests durch. Diese erfolgen im Rahmen der Arbeiten an der Website. Auch nutzen wir regelmäßig webbasierte, automatisierte Testverfahren. Im Ergebnis realisieren wir notwendige Anpassungen zeitnah.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.04.2026 aktualisiert. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.

 

Fragen und Antworten


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